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Verfasst am: 19.05.06, 11:45 Titel: Mahnung wegen Semestergebühren
Hallo!
man hat sich für ein Semester eines Abendstudiums an einer staatlichen Hochschule angemeldet, hatte aber gar kein Geld überwiesen und ist innerhalb von 14 Tagen und vor Ablauf der Frist schriftlich (per E-Mail) zurückgetreten. Nach meiner Meinung ist man damit rechtskräftig zurückgetreten.
Jetzt mahnt die Hochschule allerdings die volle Semester Gebühr an.
Welche Möglichkeiten hat man dem entgegenzuwirken?
Man hat auch keinerlei Leistung in Anspruch genommen oder Unterlagen erhalten usw. Ein Schadenersatz in From des vollen Preises ist für mich nicht begründet.
Danke!
Gruß,
B2C
Zuletzt bearbeitet von B2C am 19.05.06, 11:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
E-Mails sind sehr oft für Bestellungen und Annahmen im Wirtschaftsleben geläufig und auch bindend.
Ich habe nur leider die Befürchtung, dass es im genannten Beispiel jetzt zum Problem werden kann.
Kann die Hochschule den Rücktritt verweigern, auch wenn nachweislich keine Leistungen in Anspruch genommen wurden oder Schäden nicht in dieser Höhe entstanden sein können?
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