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Verfasst am: 16.11.04, 12:33 Titel: Vertrag über Auslandimmobilienübertragung
Da nun einige Länder in die EU kommen, ist vorauszuahnen, das Immobilienpreise in diesen Ländern steigen.
Nun kann man als privat Person, fremder herkunft, in diesen Ländern kein Grundstück erwerben. ( Ist das Richtig ? )
Gibt es die Möglichleit ein Grundstück über eine einheimische Privatperson zu erwerben ( z. B. auch wohnhaft in Deutschland ) und einen Vertrag aufsetzen zu lassen, in dem eine Überschreibung der Grundstücksrechte nach Eintritt in die EU o.a. gewährleistet ist?
( z. B. Polen ! )
Hoffe ich konnte mein Diskussionsanliegen verständlich dalegen.
Verfasst am: 11.04.05, 08:27 Titel: Tschechische Republik
Guten Morgen,
ich spreche jetzt nur über die Tschechische Republik.
Zunächst würde ich das mit dem Treuhänder ganz schnell vergessen. Weil hierfür keine gesetzlichen Regelungen getroffen wurden, ist das Russisches Roulette. Oft schief gegangen, deswegen nicht zu empfehlen.
Und schon gar nicht, weil EU-Ausländer doch Eigentum an Immobilien erwerben können. Das ist ein sehr komplexes Thema. Nur oberflächlich angerissen:
Entweder man geht den altbekannten Weg über die s.r.o. (GmbH), die als Deviseninländer alles erwerben kann oder man holt sich einen EU-Aufenthaltsausweis und kann dann bestimmte (nicht alle ! ) Immobilien erwerben. Der EU-Aufenthaltsausweis ist eigentlich kein Problem, allerdings besteht manchmal die zuständige Ausländerpolizei darauf, dass der EU-Ausländer einen Aufenthaltszweck nachweist. Dann wirds ein bisschen komplizierter. Nachdem auch manche Katasterämter in der Praxis noch den Eigentumserwerb durch EU-Ausländer problematisieren, erscheint noch immer der Weg über die s.r.o. am Einfachsten.
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