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Verfasst am: 09.05.06, 08:05 Titel: Grundstücksübertragung und Sicherungsgrundschuld
Hallo,
Fragen:
Auf einem Grundstück ist eine Sicherungsgrundschuld für ein Darlehen eines Dritten eingetragen. Zu dieser Grundschuld gibt es eine Zweckbestimmungserklärung mit dem derzeitigen Eigentümer, in der die Besicherung verschiedener Darlehen des Voreigentümers(o.g. Dritter) vereinbart wurde.
Verliert der Gläubiger seine dingliche Sicherung bei einer Grundstücksübertragung, wenn der neue Eigentümer keine Schuld übernimmt und keine neue Sicherungsabrede mit dem Sicherungsnehmer trifft.
Da es zur eingetragenen Grundschuld dann keine Sicherungsabrede mehr gibt besteht bei einer Vollstreckung die Möglichkeit der Einrede nach § 812 bzw. 821 BGB ????
wenn der neue Eigentümer keine Schuld übernehmen will (das sollte der Normalfall sein), so muss es im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird.
Dann muss sich der Verkäufer um die Löschung der Grundschuld kümmern. Zur Löschung bedarf es der Zustimmung des Grundschuldgläubigers.
Wird keine Löschungsbewilligung erteilt, so bleibt die GS erhalten. Die dingliche Sicherheit besteht weiter. Auch bleibt die Sicherungszweckerklärung unbeschadet des Eigentümerwechsels gültig.
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