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Eine Ehefrau schließt an der Haustüre einen Vertrag mit Telefongesellschaft A ab; am selben abend wird der Vertrag per Fax wiederrufen. Eine Woche später wechselt der Ehemann vom ehemaligen Telefonanbieter zu einem neuen Anbieter B.
Zwei Wochen nach dem Wiederruf wirft die Ehefrau den Vertrag weg; drei Tage darauf kommt von Gesellschaft A eine Auftragsbestätigung. Es wurde kein Wiederruf ausgesprochen, hieß es nur. Einziger Beweis der Frau: Sendebericht Fax.
Der Anbieter B hat mittlerweile die Versorgung übernommen; neuer Brief von Gesellschaft A; es gibt eine Verzögerung(logisch, da Tel NR. nicht mehr bei ursprünglichen Tel. Gesellschaft) aber der Vertrag besteht.
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