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Fristsetzung

 
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 05:38    Titel: Fristsetzung Antworten mit Zitat

Mir wurde Frist bis zum 15.6. gesetzt, die Auflagen der Behörde durchzuführen. Obwohl alles in die Wege geleitet ist, fängt die Baufirma mit den Arbeiten nicht an. Auf entsprechende Anfrage bekomme ich keine Antwort, es wurde lediglich ein Angebot gemacht, daß ich angenommen habe. Welche "Strafe" habe ich zu erwarten, wenn die Fa. nicht tätig wird?
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Haben sie beim einholen der Angebote auf die Dringlichkeit hingewiesen?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung;
Aus Ihrer Naivität und das Spielen des Bauleiters kann man eigentlich alles lernen, wie man es nicht macht.

Wenn man Termine hat, dann setzt man den Auftragnehmer die Termine mit Verzugsstrafe in den Auftrag.
Rufen Sie die Behörde an und teilen mit, dass der Auftrag vergeben ist und es zu Verzögerungen kommen kann.
Bei 1 Woche Verzögerung gibt es drei Wochen Bauverbot! Sehr böse
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 11:58    Titel: Fehler? Antworten mit Zitat

Mit dieser ganzen Angelegenheit ist ein Architekt, der auch Sachverständiger und Bauleiter ist, beauftragt. Und jetzt das!
Normalerweise hätte die Aufsichtsbehörde sich direkt an den Architekten wenden müssen oder nicht? Nichtsdestotrotz habe ich mich mit der beauftragten Firma in Verbindung gesetzt und mir wurde gesagt, daß h e u t e vor Ort alles mit dem Architekten besprochen werden soll und die Arbeiten pünktlich ausgeführt sein werden. Oje, hoffentlich stimmt das alles, was ich da höre. Es ist doch ganz unmöglich, daß ein Architekt mich so hängen lässt, zumindest könnte er antworten!
biggi33
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sind für Termine verantwortlich und deshalb wendet sich das Amt an Sie!
Ich muss mich wieder vorher entschuldigen, aber wenn Sie den Architekten oder sonstwem ganau so mit solchen Fragen bombardieren, dann wird er erst auf jede 10. Frage antworten!
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