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Mir wurde Frist bis zum 15.6. gesetzt, die Auflagen der Behörde durchzuführen. Obwohl alles in die Wege geleitet ist, fängt die Baufirma mit den Arbeiten nicht an. Auf entsprechende Anfrage bekomme ich keine Antwort, es wurde lediglich ein Angebot gemacht, daß ich angenommen habe. Welche "Strafe" habe ich zu erwarten, wenn die Fa. nicht tätig wird?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 08.05.06, 11:40 Titel:
Haben sie beim einholen der Angebote auf die Dringlichkeit hingewiesen? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Entschuldigung;
Aus Ihrer Naivität und das Spielen des Bauleiters kann man eigentlich alles lernen, wie man es nicht macht.
Wenn man Termine hat, dann setzt man den Auftragnehmer die Termine mit Verzugsstrafe in den Auftrag.
Rufen Sie die Behörde an und teilen mit, dass der Auftrag vergeben ist und es zu Verzögerungen kommen kann.
Bei 1 Woche Verzögerung gibt es drei Wochen Bauverbot!
Mit dieser ganzen Angelegenheit ist ein Architekt, der auch Sachverständiger und Bauleiter ist, beauftragt. Und jetzt das!
Normalerweise hätte die Aufsichtsbehörde sich direkt an den Architekten wenden müssen oder nicht? Nichtsdestotrotz habe ich mich mit der beauftragten Firma in Verbindung gesetzt und mir wurde gesagt, daß h e u t e vor Ort alles mit dem Architekten besprochen werden soll und die Arbeiten pünktlich ausgeführt sein werden. Oje, hoffentlich stimmt das alles, was ich da höre. Es ist doch ganz unmöglich, daß ein Architekt mich so hängen lässt, zumindest könnte er antworten!
biggi33
Sie sind für Termine verantwortlich und deshalb wendet sich das Amt an Sie!
Ich muss mich wieder vorher entschuldigen, aber wenn Sie den Architekten oder sonstwem ganau so mit solchen Fragen bombardieren, dann wird er erst auf jede 10. Frage antworten!
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