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Verfasst am: 11.05.06, 21:17 Titel: Schreiben von Bank nicht erhalten, wer trägt Konsequenzen?
Guten Tag,
A verhandelte mit seiner Hausbank über Zahlungsrückstände. Auf sein Schreiben von Mitte Februar erhielt er keine Antwort. Da er länger krank war, kümmerte er sich nicht weiter darum, fragte zwar immer wieder nach, ob keine Post von der Bank da sei, aber tat aktiv nichts, auch weil er dachte, sie lassen sich eben Zeit mit einer Antwort. Nun bekam er heute ein Schreiben mit der gesamten Kündigung des Dispos und des Darlehens, weil er auf das Schreiben der Bank von Ende Februar nicht geantwortet hätte. Er hat aber 100 % kein Schreiben bekommen. Er reagierte immer sofort auf alle Schreiben. In diesem Schreiben haben sie ihn aufgefordert einen adäquaten Zahlungsvorschlag zu machen, was A selbstverständlich gemacht hätte und auch gekonnt hätte. Nur dieses Schreiben hat A nie erhalten. Es ist doch klar, dass A darauf reagiert hätte sonst. Jetzt glaubt der Sachbearbeiter das nicht und möchte die Kündigung nicht zurücknehmen. Auch sagt er, A hätte ja mal nachfragen können, wenn er die Post nicht bekommen hätte. Entweder hat die Bank geschlampt oder die Post. A kann doch dafür die Verantwortung nicht tragen? Was kann A unternehmen? Wie sieht die Rechtslage aus?
Verfasst am: 12.05.06, 08:50 Titel: Re: Schreiben von Bank nicht erhalten, wer trägt Konsequenze
Hallo,
petra1199 hat folgendes geschrieben::
Wie sieht die Rechtslage aus?
dazu fehlt die Angabe, ob es sich um einen Ratenkredit handelt und in welchem Umfang Rückstände bestanden.
Generell sieht die Sache aber nicht gut aus.
Die Bank hat einen Anspruch auf den sofortigen Ausgleich der Rückstände. So steht es auch im Mahnschreiben. Die Bank kann nun auf Vergleichsvorschläge des Kunden eingehen oder auch nicht.
Nochmal zum Sachverhalt.
Unbestritten bestehen Rückstände. Die Bank mahnt daher unter Fristsetzung (z.B. 01.05.2006).
Der Kunde macht nun (z.B. am 20.04.) einen Zahlungsvorschlag. Die Bank kann diesen nun annehmen (offensichtlich nicht geschehen), ablehnen (offensichtlich nicht geschehen) oder schweigen.
Schweigen gilt aber in Deutschland nicht als Zustimmung. Von daher hat die Bank durch Schweigen bis zum 01.05. faktisch den Vorschlag abgelehnt und besteht auf dem sofortigen Ausgleich.
D.h. rechtzeitig zum 01.05. hätte der Kunde den Ausgleich leisten oder sich um einen von beiden Parteien akzeptierten Zahlungsvorschlag kümmern müssen.
Die Krankheit des A sollte ihn normalerweise nicht daran hindern mit der Bank zu telefonieren. Wenn die Krankheit wirklich dergestalt war, dass der Kunde nicht mit der Bank zu sprechen (Extremfall: Der Kunde liegt im Koma), sieht die Sache hier evtl. anders aus.
Nun mahnt die Bank erneut. Ob diese zweite Mahnung überhaupt notwendig ist, ist anhand des Sachverhaltes nicht zu erkennen.
Diese Mahnschreiben werden heutzutage elektronisch erstellt. Der Nachweis der Erstellung und des Versandes sollte der Bank also problemlos möglich sein.
Dieses Mahnschreiben hat den Kunden nicht erreicht. Abgesehen davon, dass die Bank die Erfahrung hat, dass diese Mahnschreiben sehr, sehr häufig angeblich nicht beim Kunden ankommen, ist es auf jeden Fall möglich, dass das Schreiben auf dem Postweg verloren geht.
Das gilt auch für alle anderen Schreiben der Bank. Die Bank hat daher mit dem Kunden in den AGB vereinbart, dass der Kunde die Bank unverzüglich zu informieren hat, wenn erwartete Schreiben ausbleiben. Hier beispielshaft die AGB der privaten Banken
AGB private Banken hat folgendes geschrieben::
11.5 Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen
Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von Aufträgen und Überweisungen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet).
Der Kunde musste also erwarten entweder
- eine Antwort auf sein Angebot oder
- eine zweite Mahnung
zu erhalten. Da nichts kam, wäre er verpflichtet gewesen, die Bank zu informieren (und hätte dann eine Zweitschrift der Mahnung erhalten).
Aus diesem Grund argumentiert der Sachberarbeiter:
petra1199 hat folgendes geschrieben::
Jetzt glaubt der Sachbearbeiter das nicht und möchte die Kündigung nicht zurücknehmen. Auch sagt er, A hätte ja mal nachfragen können, wenn er die Post nicht bekommen hätte.
petra1199 hat folgendes geschrieben::
Was kann A unternehmen?
Ich fürchte, der einzige Weg ist, die Bank zu überzeugen, dass das Zahlungsangebot für die Bank der beste Weg ist. Das wird aber schwer. Banken reagieren sehr negativ darauf, wenn sie das Gefühl haben, der Kunde lässt die Finanzprobleme schleifen. Hier ist es wichtig, die Bank von der Vertrauenswürdigkeit zu überzeugen.
Es war doch ein wenig anders. Der Sachbearbeiter gestand mir zunächst eine Kontoüberziehung zu, duldete auch Ratenrückstände. Ja, es war ein Ratenkredit und die Rückstände betrugen zu dem Zeitpunkt 5 Monatsraten. Auf einmal wechselte die Zuständigkeit und man forderte die kompletten Rückstände innerhalb einer Woche zurück. Da es sofort nicht ging, ich auch nicht mit gerechnet hatte, gab der neue übereifrige Mitarbeiter in die Rechtsabteilung ab. Hier wurde ich angemahnt und auf einmal noch zusätzlich ein Teil des Dispos gefordert, den der andere mir zugestanden hatte. Da ich im Juni eine größere Zahlung erwarte, schrieb ich der Bank das mit der Bitte, bis dahin zu warten und den Kontokorrent zu belassen. Ich sah das als legitim an und hatte keine Veranlassung daher sofort zu bezahlen, was mir in kleineren Raten durchaus möglich gewesen wäre. Hätte ich das Schreiben erhalten, wo drin stand, dass sie nicht so lange warten würden und ich einen Teilratenzahlungsvorschlag machen soll, hätte ich das gemacht, und es wäre kein Problem gewesen. Das einzige Dilemma ist, dass ich den Brief nicht erhalten habe. Ich bin mir auch nicht sicher, ob er überhaupt abgeschickt wurde von der Bank. Der Sachbearbeiter ist sehr seltsam. Dem traue ich auch zu, dass er das einfach nur behauptet. Ich will mir von dem nicht alles kaputt machen lassen. Es wäre wirklich gar kein Problem gewesen, hätte ich den Brief erhalten.
die Rückstände betrugen zu dem Zeitpunkt 5 Monatsraten
5 Monatsraten
Bitte nicht falsch verstehen: Kann es sein, dass der alte Sachbearbeiter fristlos wegen krasser Mißachtung aller Bankregeln entlassen wurde und deshalb ein neuer Sachbearbeiter ins Spiel kam
Banken kommen ihren Kunden bei kurzfristgen Zahlungsproblemen manchmal entgegen. Aber das eine Bank 5 Monatsraten auflaufen lässt, dass ist sehr ungewöhnlich (positiv formuliert: Ein unglaubliches Entgegenkommen der Bank).
Hintergrund ist, dass die Bank spätestens ab 3 Monatsraten Rückstand in ein rechtliches Problem läuft. Sie muss im Krditvertrag nämlich den Effektivzins angeben. Läuft der Kredit nun (wie hier) viel länger, so ändert der Effektivzins sich rechnerisch. Eigentlich müsste die Bank daher einen neuen Kreditvertrag machen. Das macht aber Aufwand und würde aufdecken, dass es mit der Bonität des Kunden nicht weit her ist...
Aber ich bin mir nicht sicher, ob wir die Geschichte schon (rechtlich) vollständig kennen. Gab es (am Anfang der Zahlungsstörungen) schon Mahnungen. Ist der Kredit vieleicht schon gekündigt und es besteht "nur noch" eine Rückführungsvereinbarung?
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