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Nach dem Privatkauf eines Tools hat sich bei Gebrauch ein Mangel gezeigt. Da Gewährleistung ausgeschlossen wurde, wollte der Käufer beim Generalimporteur die Garantieleistung einfordern. Dieser besteht jedoch auf einen Kaufnachweis um festzustellen, ob nicht ein ausländischer Importeur zuständig sei. In den Garantiebedingungen ist allerdings von einem Kaufnachweis nichts zu lesen und da der Artikel erst zwei -drei Jahre auf dem Markt ist, ist das Kaufdatum doch auch noch nicht von Wichtigkeit.
Ist der Kaufbeleg notwendig? Unten die Garantieerklärung.
Die *** Garantie
Die *** Tool Group, Inc. steht hinter ihren Produkten. Sollten Probleme mit einem original *** Werkzeug auftreten, können Sie sich auf einen zuverlässigen Service verlassen.
Innerhalb von 25 Jahren ab Kaufdatum werden an einem ***Tool auftretende Material- oder Herstellungsfehler repariert. Anstelle einer Reparatur sind wir auch zum Austausch des Tools berechtigt. Sollte ein bestimmtes Modell nicht mehr lieferbar sein, tauschen wir gegen ein gleich- oder höherwertiges Modell aus.
Zur Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung an Ihren Händler oder kontaktieren Sie uns. Wurde die Einsendung des Werkzeugs vereinbart, senden Sie es frei Haus als Wertpaket oder mit anderen geeigneten Versandmöglichkeiten, da keine Verantwortung für den Transportverlust eingesandter Werkzeuge übernommen werden kann. Senden Sie Tools nicht unaufgefordert oder aus dem Ausland an uns ein.
Diese Garantie gilt nicht im Fall von z.B. Missbrauch, technischen Veränderungen, Zweckentfremdung oder unsachgemäßem Gebrauch. Holster, Zubehör sowie farbige Eloxalbeschichtungen sind ebenfalls von dieser Garantie ausgenommen.
Die ***Tool Group, Inc. haftet nicht für Folgeschäden aus dem Gebrauch ihrer Werkzeuge. Weitere, Ihnen nach dem Gesetz zustehende Rechte werden von dieser Garantie nicht berührt.
Die erste Frage überhaupt ist,sind sie Garantienehmer geworden ? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Der Käufer ist Zweitbesitzer des Tools. Der Privatkauf war von priv zu priv, daher auch Gewährleistungsausschluss.
Zitat:
Die erste Frage überhaupt ist,sind sie Garantienehmer geworden ?
Ich fürchte die Frage ist mir nicht ganz klar. Ich denke, wenn man eine Sache erwirbt, bleibt die Garantieerklärung des Herstellers erhalten, folglich ist der Zweitbesitzer dann doch auch der Garantienehmer. Aber wenn die Frage ja schon so von Smiler gestellt wurde, scheint es doch komplizierter zu sein.
Nun, einen Automatismus das Garantien grundsätzlich übertragen werden gibt
es nicht.Der Hersteller kann diese auf den Erstkäufer beschränken.Dieses bitte in den Garantiebedingungen nachlesen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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