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Mieter A zieht in eine Mietwohnung ein die einen Kleinaufzug Bzw. Lastenzug hat!
Mieter A stellt etwas rein das drinnen beim runter fahren umkippt, Aufzug bleibt stecken und der sicherheitsschutz das er bei so einem Fall stehen bleibt tritt nicht ein!
Aussen stehen keinerlei Hinweise zur benutzung, ausser die Uhrzeit und die maximal last von 100kg, die last ist aber weit dadrunter!
Mieter A ruft Hausverwaltung an und gibt bescheid, sie schicken erst nach 2 Stunden die Handwerker!
Hausmeister nach 10 Anrufen immer noch nicht zu erreichen!
Mieter A hat zu der zeit noch keine Haftpflichtversicherung!
Nun bekommt Mieter A eine rechnung über 1365€ geschickt + eine weitere nocht kommt über 1825€! die er nicht tragen kann!
Frage: Ist für so einen Fall die Gebäudeversicherung zuständig oder eine Haftpflichtversicherung?
Du hast etwas in den Aufzug gestellt und das ist umgekippt, soweit klar. Aber dann der Sicherheitsschutz (was soll das sein?) tritt nicht ein??? Also fährt der Aufzug weiter, richtig? Wo ist dann das Prob? Geht die Tür nicht mehr auf?
Und wofür sollen die Rechnungen sein? Was wurde den gemacht? Der Aufzug generallüberholt? Bei insgesamt über 3.000 EUR würde ich da mal kritisch draufschauen.
Die Gebäudeversicherung dürfte jedenfalls nicht zuständig sein (wenn nicht völlig abwegige Haftungserweiterungen vereinbart sind). Die PHV deckt normal auch Mietsachschäden. _________________ MfG,
Duisburger
Sprich, das der Aufzug stecken geblieben ist, ist schonmal passiert, doch da ist der sicherheitsschutz eingesprungen, der Aufzug ist stehen geblieben!
Dieses ist nicht passiert, der Aufzug lief immer weiter bis die Seile gerissen sind, in der Tüte war allerdings nur Tapete drin!
Aufzug ging nicht mehr zu öffnen da er irgentwo zwischen hing!
Der Aufzug wurde auch noch im März gewartet ob er in Ordnung ist!
Die Kosten sind für die erste und weitere fehlende Reparatur!
Um jemanden schadenersatzpflichtig zu machen muss (in diesem Fall der Betreiber der Anlage) ja erst einmal jemandem ein Verschulden oder ein Unterlassen nachweisen.
So wie sich das liest soll er froh sein, dass mal keiner im Aufzug drin war.
Würde mich da mal an einen Anwalt wenden (sofern vorhanden RS einschalten) _________________ MfG,
Duisburger
Um jemanden schadenersatzpflichtig zu machen muss (in diesem Fall der Betreiber der Anlage) ja erst einmal jemandem ein Verschulden oder ein Unterlassen nachweisen.
So wie sich das liest soll er froh sein, dass mal keiner im Aufzug drin war.
Würde mich da mal an einen Anwalt wenden (sofern vorhanden RS einschalten)
Der Vermieter bzw. Betreiber der Anlage muss A richtigerweise zuächst mal ein Verschulden nachweisen. Kann er das nicht, hat er schlechte Karten. So wie sich das ganze hier liest ist der enorme Schaden ja nur dadurch entstanden, da der Aufzug nicht gestoppt hat und die Seile gerissen sind. Also technischer defekt. Im Extremfall wäre ein Gutachter hinzuzuziehen. Dann wird die Wartungsfirma vermutlich aber nicht mit einem blauen Auge davonkommen.
Das niemand im Aufzug drin war, sehe ich eher als Pech des Vermieters an. Denn dann könnte er ein Verschulden nachweisen, handelt es sich schließlich um einen Lastenaufzug der meist nur noch in älteren Gebäuden vorhanden ist ( Maße max. 1x1m ). _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
eine private haftpflichtversicherung würde sich um den fall kümmern. d.h. den vorgang prüfen und berechtigte ansprüche begleichen, unberechtige ansprüche zurückweisen.
eine - "normale" - gebäudeversicherung kommt für so einen schadenfall nicht auf. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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