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Unfallversicherung stillschweigend zu alten Konditionen ver.

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.05.06, 16:19    Titel: Unfallversicherung stillschweigend zu alten Konditionen ver. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Der Versicherungsnehmer VN schließt während seines Zivildienstes eine Unfallversicherung ab und ihm wird aufgrund des Status Zivildienst eine Ermäßigungen auf den Versicherungsbeitrag in Höhe von ca. 30% eingeräumt.

Jahre später, die Versicherung verlängert sich jahrlich um ein weiteres Jahr automatisch, guckt VN durch seine Police und stellt dabei fest, das dort natürlich immer noch als Status Zivildienst steht. Da er zu dem Zeitpunkt aber Student ist, meldet er dies der Versicherung.

Diese kündigt wie von VN erwartet zum nächstmöglichen Kündigungstermin mit der offentsichtlichen Begründung, das VN nun ja Student sei und deshalb die Beitragsermäßigung nicht mehr beansprucht werden könne. Gleichzeit wird VN mitgeteilt, dass man ihm ein neues Angebot über eine neue Unfallversicherung zukommen lassen wird.

Der Kündigungstermin ist mittlerweile verstrichen, ein neues Angebot liegt nicht vor, aber die Versicherung zieht weiterhin jeden Monat den rabattierten Versicherungsbeitrag ein.

Kann VN jetzt davon ausgehen, dass er im Fall eines Unfalls durch die Versicherung immer noch abgesichert ist, da die Versicherung ja weiterhin die Beiträge einzieht (so als hätte die Versicherung nie von der Statusänderung erfahren und somit einfach nur die Versicherung wieder um ein Jahr verlängert) oder steht VN jetzt ohne Unfallsversicherung da und hat nur Anspruch auf Rückerstattung der zuviel eingezogenen Beträge?

Vielen Dank für alle Infos,

Marderfreund
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Marderfreund,

der Versicherer hat eine wirksame Kündigung ausgesprochen. Eine Kündigung wird wirksam, auch ohne Bestätigung des anderen Vertragspartners, wenn sie zugegangen ist. Das ist hier der Fall; also ist der Vertrag durch die Kündigung beendet. Der (bisherige) Versicherungsnehmer kann die Beiträge, die der Versicherer weiterhin kassiert hat, zurückverlangen (Rechtsgrundlage hierfür: § 812 BGB, ungerechtfertigte Bereicherung). Und, da der Vertrag ja beendet ist, besteht kein Versicherungsschutz.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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