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Verfasst am: 11.05.06, 20:18 Titel: Problem mit der Kündigung im Fitnesstudio
Hallo,
ich habe letztes Jahr im August ein Vertrag mit eimem Fitnesstudio gemacht.Ich mußte meine Rückenmuskelatur aufbauen,wegen einen Bandscheibenvorfalls.Anfangs hat das auch alles super geklappt.Nun hat sich aber mein Rücken verschlechter und darf deswegen kein Sport an Geräten mehr machen.Mit einem Attest vom Hausarzt bin ich ins Studio um mein Vertrag zu lösen.Die haben mir eine Ruhepause für ein halbes Jahr eingeräumt,weil es könnte ja wieder besser werden.Ich mußte das so hin nehmen.Nun habe ich ein2.Attest,diesmal vom Facharzt bekommen.Jetzt soll ich jemanden suchen,der mein Abo übernimmt.Aber alle die ich kenne,haben schon ein Abo.
Meine Frage ist: Wer kennt sich da aus.Gibt es da ein Urteil,das sie mich raus lassen müssen?Wer kann mir da Auskunft geben(über die Rechtslage)?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 11.05.06, 20:23 Titel:
Hallo !
Da mache ich es mir doch mal ganz einfach und zitiere das geschätze FDR Mitglied 13
Zita 13t:
Zitat:
Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.
vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).
Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein – aus Sicht des Mitglieds – wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 – 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280
Wenn sich das Studio (wie leider oft) uneinsichtig zeigt, dann eine schriftliche fristlose Kündigung unter Zeugen abgeben oder hinschicken, die Abbuchungsvollmacht, so abgegeben, widerrufen und danach in Ruhe abwarten, ob das Studio etwas unternimmt. Die vom Studio behauptete gegenläufige Rechtsprechung möge erst einmal vorgelegt werden.
Das hilft bestimmt. Mehr zu diesem Thema finden Sie übrigens im Forum Sportrecht.
Herzliche Grüsse und
gute Besserung
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Hallo!Danke für die schnelle Antwort!
Das Urteil schreib ich am besten mit in die Kündigung rein.Das wirkt bestimmt!!!!
Ich hoffe nur das da keine Kosten mehr auf mich zu kommen,denn die Ruhepause läuft sch on seid März.!
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