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Verfasst am: 16.11.04, 15:17 Titel: Falsches Gutachten vor Versteigerung?
Hallo,
wie sieht es mit der rechtlichen Haftung aus, wenn jmd. z.B. ein Haus in in einer Versteigerung erwirbt, dieses aber große Schäden aufweist.
Grundlage des Kaufs ist ja oft das Gutachten des von der Bank beauftragten Gutachters. Und wie in solchen Fällen so oft, wird gleich in der ersten Seite gesagt, dass er nur das aufnehmen könne, was er selbst gesehen hat und auf die Angaben der Vorbesitzer vertrauen muss. Dann wird z.B. das Haus durchweg als positiv ohne Mängel beschrieben.
Wenn jedoch dann gravierende Mängel auftreten, die jedem Gutachter sofort ins Gesicht hätten springen müssen, kann man dann noch etwas gegen die auftraggebende Bank bzw. dem Gutachter unternehmen? Sprich ihn auf Schadensersatz verklagen? Welche Voraussetzungen müssten dann vorliegen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.11.04, 18:00 Titel: Re: Falsches Gutachten vor Versteigerung?
berlinmal hat folgendes geschrieben::
wird gleich in der ersten Seite gesagt, dass er nur das aufnehmen könne, was er selbst gesehen hat und auf die Angaben der Vorbesitzer vertrauen muss.
Auf so ein Gutachten würde ich mich auch niemals verlassen.
Wenn ich den Wert eines Kfz ermitteln will, lasse ich ja auch nicht zu, daß der Gutachter sagt "Lt. Vorbesitzer ist der Wagen 20.000 km gelaufen" und dann aus dem Schneider sein will, wenn es in Wirklichkeit 50.000 waren. Dafür, daß ich nur die Aussagen des Vorbesitzers nacherzählt bekomme, brauche ich keinen Gutachter. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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