Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Falsches Gutachten vor Versteigerung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Falsches Gutachten vor Versteigerung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
berlinmal
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 15:17    Titel: Falsches Gutachten vor Versteigerung? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht es mit der rechtlichen Haftung aus, wenn jmd. z.B. ein Haus in in einer Versteigerung erwirbt, dieses aber große Schäden aufweist.

Grundlage des Kaufs ist ja oft das Gutachten des von der Bank beauftragten Gutachters. Und wie in solchen Fällen so oft, wird gleich in der ersten Seite gesagt, dass er nur das aufnehmen könne, was er selbst gesehen hat und auf die Angaben der Vorbesitzer vertrauen muss. Dann wird z.B. das Haus durchweg als positiv ohne Mängel beschrieben. Ausrufezeichen

Wenn jedoch dann gravierende Mängel auftreten, die jedem Gutachter sofort ins Gesicht hätten springen müssen, kann man dann noch etwas gegen die auftraggebende Bank bzw. dem Gutachter unternehmen? Weinen Sprich ihn auf Schadensersatz verklagen? Welche Voraussetzungen müssten dann vorliegen? Idee

Danke & Gruss!
Malik
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 10:09    Titel: Re: Falsches Gutachten vor Versteigerung? Antworten mit Zitat

Sprich ihn auf Schadensersatz verklagen? Welche Voraussetzungen müssten dann vorliegen?

sie müssen nachweisen, dass der gutachter den schaden festgestellt hat und bewusst verschweigt
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 18:00    Titel: Re: Falsches Gutachten vor Versteigerung? Antworten mit Zitat

berlinmal hat folgendes geschrieben::
wird gleich in der ersten Seite gesagt, dass er nur das aufnehmen könne, was er selbst gesehen hat und auf die Angaben der Vorbesitzer vertrauen muss.


Auf so ein Gutachten würde ich mich auch niemals verlassen.
Wenn ich den Wert eines Kfz ermitteln will, lasse ich ja auch nicht zu, daß der Gutachter sagt "Lt. Vorbesitzer ist der Wagen 20.000 km gelaufen" und dann aus dem Schneider sein will, wenn es in Wirklichkeit 50.000 waren. Dafür, daß ich nur die Aussagen des Vorbesitzers nacherzählt bekomme, brauche ich keinen Gutachter. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.