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Verfasst am: 08.05.06, 20:33 Titel: Wer muss das bezahlen? Grundwasser kommt nach ca. 3 Metern
Hallo,
endlich hat unser Hausbau begonnen. Schon geht's los mit den Problemen : Nach dem Ausheben der Baugrube haben wir nun in ca. 3 Metern Tiefe Grundwasser. Das Problem: Wir haben einen Treppenabgang in den Keller geplant (Dies ist ein Sonderwunsch). Unser Bauträger leistet hierzu laut Baubeschreibung bzw. Kaufvertrag die Bodenplatte vor dem Eingang in den Keller, den Gully in der Bodenplatte, die Kellertüre. Den Abgang möchten wir in Eigenleistung errichten. Jetzt ist eine "Betonwanne" (Höhe ca. 1,25 m) um die Bodenplatte erforderlich, da ansonsten das Grundwasser in den Keller eindringen könnte. Zusätzlich muss eine Wasserpumpe verbaut werden, die überschüssiges Grundwasser bei Bedarf (Regenzeit) abpumpt. Meine Frage: muss ich diese Betonwanne selbst bezahlen?Oder ist es so, dass der Bauträger entsprechend der vorgefundenen Bodenverhältnisse reagieren muss? Er kann ja glaube ich auch nicht eine einfache Kellerbodenplatte, die wasserdurchlässig wäre errichten, wenn es die Bodenverhältnisse erfordern würden.
Außerdem: in der Baubeschreibung steht: "Rohbau: Die Ausführung erfolgt als Niedrigenergiehaus gemäß statischen Erfordernissen. Fundamente und Bodenplatte aus Beton bzw. Stahlbetonarbeiten nach Statik" und "Anmerkungen: Abweichungen von den vorliegenden Plänen, aus technischen und architektonischen Gründen oder bedingt durch Auflagen der Baubehörde oder auf Wunsch des Erwerbers, bleiben vorbehalten." > Heißt im Klartext??
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ihr Hausbau beginnt. Steht denn der Keller in einer Wanne? Ansonsten hätten Sie das Grundwasser im Keller.
Bei der Treppenanlage ist im Boden ein Pumpensumpf zu setzen, eine Vertiefung, damit das Wasser, dort zulaufen kann und in dem die Pumpe steht.
Es wird kein Grundwasser dort anfallen sondern Regenwasser!
Zum Auftrag, es ist ein Sonderwunsch und dort zählt, was bestellt ist. Haben Sie keine Wanne bestellt, gibt es auch keine.
Da für das Haus eine Wanne benötigt wird, ist es ein schlechtes Verhalten, die Wanne nicht angeboten zu haben.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.05.06, 12:34 Titel:
Also ich seh das etwas anders.
Sie haben vom bauträger ein Haus mit Keller bestellt. Er ist verpflichtet diesen Keller der DIN und den geltenden regeln der Technik entsprechend zu errichten. Diese fordern auch eine Abdichtung gegen Feuchte von Außen. Wenn ihr Bauträger vor Baubeginn die Kosten sparen will um eine Baugrunduntersuchung zu machen, dann muß er auch mit den Konsequenzen leben. Richtig wäre es gewesen, wenn der Bauträger im Zusammenhang der Angebotsabgabe ihnen mitgeteilt hätte, dass um eine korrekte Planung durchführen zu können diese Baugrunduntersuchung durchgeführt werden muß, dann hätten sie entscheiden können und sie hätten dann die konsequenzen tragen müßen. So aber hat er die Karre in den Dreck gefahren und versucht diese mehrkosten über einen angeblichen Sonderwunsch auf sie ab zu drücken.
Aber andererseits kann ich mir ein grinsen nicht verkneifen:
Zitat:
"Anmerkungen: Abweichungen von den vorliegenden Plänen, aus technischen und architektonischen Gründen oder bedingt durch Auflagen der Baubehörde oder auf Wunsch des Erwerbers, bleiben vorbehalten."
Das ist sozusagen der Freibrief für den Bauträger. Heißt sozusagen: Alles was "unvorhergesehen" auf den Bauträger zu kommt, kann er auf den Bauherrn abwälzen. Er kann also damit den Preis anfänglich schön niedrig halten, weil er ja weiß das alle relativ Kostenintensiven Sachen er über diesen Paragraphen abwälzen kann. Tja und welcher Bauherr hat die Fachkenntniss und den Mut gegen sowas vor zu gehen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Sie haben vom bauträger ein Haus mit Keller bestellt. Er ist verpflichtet diesen Keller der DIN und den geltenden regeln der Technik entsprechend zu errichten. Diese fordern auch eine Abdichtung gegen Feuchte von Außen. Wenn ihr Bauträger vor Baubeginn die Kosten sparen will um eine Baugrunduntersuchung zu machen, dann muß er auch mit den Konsequenzen leben. Richtig wäre es gewesen, wenn der Bauträger im Zusammenhang der Angebotsabgabe ihnen mitgeteilt hätte, dass um eine korrekte Planung durchführen zu können diese Baugrunduntersuchung durchgeführt werden muß, dann hätten sie entscheiden können und sie hätten dann die konsequenzen tragen müßen. So aber hat er die Karre in den Dreck gefahren und versucht diese mehrkosten über einen angeblichen Sonderwunsch auf sie ab zu drücken.
Genau so isses.
Der Auftragnehmer/Bauträger hat ein den technischen Regeln und Vorschriften entsprechendes Werk abzuliefern. Dazu gehört der ordnungsgemäße und an den anstehenden Bodenverhältnissen zu orientierende Schutz des gesamten Baukörpers gegen Feuchtigkeit.
Und was die Klausulierungen in den AGB betrifft, die dem Bauherrn ein unzumutbares Risiko aufbürden: die eliminiert ein halbwegs engagierter Anwalt mit wenigen Zeilen.
Es wurde als Sonderwunsch eine Bodenplatte und eine Tür besteltt, weiter nichts. Dies baut der Bauträger.
Er kann ja ohne Wanne Ihren Sonderwunsch erfüllen, er läßt eben die Wanne vor der Tür geschlossen. Die Wanne für das Haus selbst ist wohl nach DIN.
Man hätte darauf hinweisen können, dass dort auch eine Wanne gezogen werden muss.
1. derBauherr ist für sein Grundstück verantwortlich, nicht der Bauträger !!!!
2. wenn also jetzt eine Wanne benötigt wird, sind die Kosten Mehrkosten des Bauherren, denn meistens gibt es so eine Klausel in den Verträgen.
3. Architekt hätte auf Baugrundgutachten hinweisen müssen, denn der plant was gemacht werden soll. (nur meistens wird auf gut Glauben darauf verzichtet!!!!)
Den kan man evtl. in die Haftung nehmen.
Bauträger nur dann, wen er diese Planungsleistung mit im Angebot hatte.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 11.05.06, 12:13 Titel:
Also es hört sich alles danach an, dass der Bauträger auch die Planungsleistung erbracht hatte. Warum sollte dann eine Kellertreppe als Sonderwunsch auftauchen. Die wäre ja ansonsten schon vom Architekten eingeplant worden. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Jetzt ist noch Zeit,eigenen unabhängigen Bauleiter beauftragen,sonst fängt der Spass
erst an. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Verfasst am: 12.05.06, 14:20 Titel: RE: Grundwasser kommt nach ca. 3 Metern
Ganz verstehe ich nicht.
Sie haben ein Grundstück gekauft ohne sich über die Bodenverhältnisse im klaren zu sein? Keinen Nachbarn/Gemeinde gefragt? Keine Baugrunduntersuchung (z.B. mehrere kleine Löcher mit dem Minibagger gebuddelt?)? Klar, eine fundierte Baugrunduntersuchung kostet Geld und dass nicht zu knapp, daher verstehe ich, wenn darauf verzichtet wird (hab ich auch gemacht), auch wenn´s unter Umständen in die Hose gehen kann. Ich gehe jetzt der Einfachheit halber mal davon aus, dass Sie Ortsfremd sind.
Gibt es vielleicht Aussagen zum Wasserstand (schriftlich oder nachweisbar) vom Verkäufer des Grundstücks?
Vermutlich wird im Angebot (welches im weiteren wahrscheinlich Vertragsbestandteil geworden ist) ein Hinweis in der Form "... Bodenklasse III-V..." und ein Hinweis auf Grund-/Hang-/Sicker-/Schichtwasser und/oder ähnliches zu finden sein. Damit dürfte es schlecht aussehen. Das auf den Kellerbauer abzuwälzen wird vermutlich nur ein sehr guter Fachanwalt schaffen - wenn überhaupt . Soweit ich weiß schreibt die DIN übrigens keine weisse Wanne vor. Wird mit WU-Beton gebaut?
Grundsätzlich halte ich Grundwasser nach 3 Metern für ungewöhnlich. Das sollte in einem Baugebiet eigentlich allgemein bekannt sein, insbesondere nach den Hochwasserthematiken der letzten Jahre. Wenn es wirklich Grundwasser ist, dürfte dafür eine Wärmepumpe eine interessante Alternative als Heizung darstellen insbesondere bei einem Niedrigenergiehaus. Aber wie schon gesagt, ich denke es ist eher aufstauendes Sickerwasser. Das sollte Ihnen Ihr Kellerbauer aber genauer sagen können. Damit sollten Sie sich auch Gedanken machen, was bei entsprechend starken Regenfällen passiert wenn das Wasser nicht schnell genug ablaufen kann. Und den Kanalrückstau nicht vergessen!!! Bitte auch dran denken, dass Wasser sich immer den leichtesten Weg sucht und ggf. problemlos Fenster/Türen eindrücken kann.
Auch den bereits von Smiler geposteten Hinweis auf einen unabhängigen Bauleiter halte ich für sehr sinnvoll, um nicht zu sagen extremst empfehlenswert. Was hat Ihr Architekt in seiner Leistungsbeschreibung / Aufgabenstellung? Nur Planungsleistung?
By the way: Beim TÜV bekommen Sie für Privathäuser ein unabhängiges Qualitätscontrolling. Sollte meines Wissens rund 3000,- Euro kosten und nach der HOAI abgerechnet werden.
Im übrigen hoffe ich, dass Sie an folgende Versicherungen gedacht haben:
Bauherrenhaftpflicht, Bauwesen-(oder Bauleistungs-)Versicherung, Rohbaufeuerversicherung.
Ansonsten: --> Go Rechtsanwalt ... _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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