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Kunde kauft Motorrad von Händler, der vom Wohnort 300km entfernt liegt ein Motorrad aufgrund des günstigen Preises dort. Das Motorrad weist nach wenigen Wochen Mängel auf, also wendet sich Kunde an Vertragswerkstatt des Herstellers von Motorrades in seiner Wohnortnähe. Dort gibt er Reparatur in Auftrag und erfährt dabei, des es sich bei dem Motorrad um einen Re-Import aus der EU handelt und noch keine Garantie beim Hersteller aktiviert wurde. Garantie kann nun in Zusammenarbeit mit Generalimportteuer für D aktiviert werden. Reparatur lässt aber auf sich warten, weil angeblich Ersatzteile vom Hersteller nicht verfügbar sind. Kunde. Reparatur dauert insgesamt 8 Monate (!). Nach wiederum wenigen Wochen ist das Motorrad erneut kaputt, nun wendet sich Kunde an Verkäufer und bittet Verkäufer das Motorrad abzuholen (Lt. BGB§?). Dieser sagt, Kunde kann Motorrad vorbeibringen zur Reparatur aber kostenlos holt er das Mottorad nicht ab und verweist weiterhin auf die Möglichkeit gerichtlich gegen Ihn vorzugehen. Kunde überlegt nun zu 3. Werkstatt zu gehen, die ebenfalls eine Vertragswerkstatt ist, weiter entfernt als 1. Werkstatt aber näher als Verkäufer liegt.
Was kann Kunde hier nun tun? Welche Rechte hat er gegenüber Verkäufer oder Hersteller? Wandlung?
Der Ansprechpartner des Kunden ist in allererster Linie der Verkäufer. Mit diesem hat er einen Vertrag geschlossen, und aus diesem Vertrag resultieren die Rechte des Käufers, siehe §§ 433 ff. BGB.
Die Gewährleistungszeit beträgt im Normalfall 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten gilt die Quasi-Garantie des § 476 BGB, wonach der Verkäufer für Sachmängel beweispflichtig ist. Hier sind nun allerdings schon 8 Monate vergangen. Schwierig.
Der Käufer muss nun beweisen, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war.
Daraus lernen, dass billiger nicht günstiger (geschweige denn besser) ist.
Außerdem hätte er den Verkäufer, als er erfahren hat, dass es ich um einen Re_import handelt, auffordern können, das Motorrad zurückzunehmen, weil man keinen Re-Import wollte und der Händler einen nicht aufgeklärt hat. Gegebenenfalls könnte man den Verkäufer damit noch "überzeugen".
Grüße
Andreas _________________ Dies ist nur meine Meinung.
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