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Mietminderung bei verzögerter Badreparatur

 
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Enib
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 13:46    Titel: Mietminderung bei verzögerter Badreparatur Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,
Im Bad ist ein Rohr im Boden defekt gewesen und musste erneuert werden. Wand- und eine Reihe Bodenfliesen u. die Fliesen an der Duschkabine mussten entfernt , Toilette abmontiert werden. Betroffen ist auch das angrenzende Zimmer hier musste die Wand aufgebrochen werden, nun befindet sich ein 60 x 80 cm großes Loch im Mauerwerk. Nachdem der Installateur da war und das Leck repariert hat, lässt sich der Vermieter Zeit mit der restlichen Reparatur. Er will alles kostengünstig selbst reparieren, d.h. in Feierabendarbeit und durch Schwarzarbeit eines Bekannten. Dies bedeutet, dass sich das ganze mindestens 3-4 Wochen hinzieht bis alles wieder im Normalzustand ist. Meine Frage ist nun, ob und in welcher Höhe in diesem Fall eine Mietminderung realistisch ist. (Anm. eine Gästetoilette ist noch vorhanden) Eine zweite Frage ist auch, ob man sich die Feierabend- und Samstagsarbeit gefallen lassen muss, wenn keine Gefahr im Verzug ist oder ob man auf die üblichen Geschäftszeiten bestehen kann? Vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß
Sabine
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

40% ist doch ok, wenn ers schon anbietet, wie in einem anderen Forum beschrieben.

...Eine zweite Frage ist auch, ob ich mir die Feierabend- und Samstagsarbeit gefallen lassen muss, wenn keine Gefahr im Verzug ist oder ob ich auf die üblichen Geschäftszeiten bestehen kann? Vielen Dank schon mal im voraus!...

Was nun : wollen Sie dass es fertig wird oder nicht ?
_________________
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 14:31    Titel: Re: Mietminderung bei verzögerter Badreparatur Antworten mit Zitat

Enib hat folgendes geschrieben::

Eine zweite Frage ist auch, ob man sich die Feierabend- und Samstagsarbeit gefallen lassen muss, wenn keine Gefahr im Verzug ist oder ob man auf die üblichen Geschäftszeiten bestehen kann?


Ich wäre froh, wenn Handwerker abends oder am Wochenende kommen würden. Ich muß mir immer Urlaub nehmen, wenn sowas ansteht.
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