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geschätzer Schaden vs. tatsächlicher Schaden

 
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Gesch4edigter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:10    Titel: geschätzer Schaden vs. tatsächlicher Schaden Antworten mit Zitat

Hallo ich habe folgenden Fall bereits in diesem Thread (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=67649) am Ende gepostet, da er thematisch da auch rein passte, aber da fand er nicht sonderlich viel Beachtung, daher versuche ich es hier nochmals:

Zitat:
Fahrzeug (von Person B) wurde durch Verkehrsteilnehmer (Person A) beschädigt.
Das Fahrzeug ist gebraucht (Erstzulassung 05/98 )

Person B hat einen unabhängigen Gutachter hinzugezogen, welcher den Schaden mit brutto ~3600 € und den Wiederbeschaffungswert mit ~3000 € einschätzt.

Die Versicherung (von Person A) legt den Wiederbeschaffungswert netto (~2600 €) zu Grunde, subtrahiert das maximale Restwertangebot von ~1000 € und schickt dem Geschädigtem (Person B) einen Scheck über ~1600 €.

Die Person B bekommt vom Gutachter den unverbindlichen Rat das Fahrzeug in Reparatur zu geben, mit einer Nachbesichtigung die Ordnungsmässigkeit dieser bestätigen zu lassen und die Differenz des geschätzen Schadens netto (~3000 €) abzüglich der tatsächlichen Reparaturkosten brutto von der Versicherung einzufordern (*).

Person B hält Rücksprache mit dem Sachbearbeiter der Versicherung, welcher die Empfehlung des Gutachters erst nach mehrmaligem Nachfragen widerwillig als Alternative bestätigt.

Die Person B lässt den Schaden für brutto ~1600 € reparieren und schickt die Rechnung an die Versicherung

Der Gutachter bestätigt in einer Nachbesichtigung eine ordnungsgemässe Reparatur, wobei sich die Versicherung weigert die Differenz zu dem geschätzem Schaden netto zu bezahlen, und der Sachbearbeiter bestreitet jemals eine solche Vorgehensweise bestätigt zu haben.


Nun meiner Meinung nach ist da einiges dumm gelaufen, denn wenn Person B die Reparaturrechnung niemals an die Versicherung eingeschickt hätte, sondern nur die Bestätigung des Gutachters, dass das fahrzeug ordnungsgemäss repariert wurde(Nachbesichtigung), hätte er mit 99% Wahrscheinlichkeit (nach Aussage des Gutachters, basierend auf Erfahrungswerten) von der Versicherung anstandslos die 1400 € ausgezahlt bekommen.

Aber wer hat nun im Streitfall Recht?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie steh ich hier auf´m Schlauch.....

der Geschädigte hat 1.600 € aufgewendet, um sein Fahrzeug reparieren zu lassen. Die gegnerische Versicherung hat 1.600 € als Schadenersatz bezahlt. Hab ich das so richtig verstanden?

Wo ist denn da das Problem? der Geschädigte hat genau das erhalten, was er aufgewendet hat. Passt also. Oder überseh ich was?

ratlos, Mogli
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Person B lässt den Schaden für brutto ~1600 € reparieren und schickt die Rechnung an die Versicherung


Versteh ich jetzt auch nicht ganz. Wenn die tatsächlichen Reparaturkosten nur bei € 1.600,-- lagen und diese von der Gesellschaft auch gar nicht bestritten werden wo ist dann bitte schön das Problem? Oder verlangt hier tatsächlich jemand, dass für die Kostenerstattung der geschätzte und nicht der tatsächliche Schaden zugrunde gelegt wird?

Da ist auch nichts dumm gelaufen. Die Versicherung hätte sich nie auf die Bestätigung des Gutachters verlassen sondern eine Rechnung angefordert. Echt genial auf was für Ideen manch einer kommt.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherungsnehmer ärgert sich, daß ihm 1400€ durch die Lappen gegangen sind.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

...schließlich hat er jahrelang in die versicherung einbezahlt und jetzt will er auch mal was zurück, oder? sozusagen: der sparvertrag wird langsam fällig? ^^
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 08:15    Titel: Re: geschätzer Schaden vs. tatsächlicher Schaden Antworten mit Zitat

Gesch4edigter hat folgendes geschrieben::
Aber wer hat nun im Streitfall Recht?


Es besteht nicht nur das Bereicherungsverbot, sondern auch noch die Schadensminderungspflicht bei der Abwicklung von Versicherungsschäden Ausrufezeichen
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