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fristsetzung für Restarbeiten

 
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Brigitte42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 10:25    Titel: fristsetzung für Restarbeiten Antworten mit Zitat

Also: jemand baut ein Haus mit einem Bauunternehmen.Fängt im Oktober 05 an und zieht zum 01.02.06 ein. Dieses Haus hätte eine Rundung (oben wäre das Balkon) und da das Haus verputzt wird und der Winter lang war, gäbe es nun diverse Restarbeiten.

Da wären : Amierung und Putz an dieser Rundung (Steinwolle musste ja noch trocknen-ist jetzt aber völlig durchgetrocknet), Sockel in der Rundung, Balkongitter sowie vor allen oberen Türen fehlen noch die Absturzgitter (oder wie die heißen).

Bislang ist dieser jemand immer noch geduldig gewesen und im Laufe der letzten Wochen kamen dann die 2 Maler ab und zu vorbei. Seit letzter Woche aber scheint ununterbrochen die Sonne und niemand erledigt die Restarbeiten. Angerufen hat dieser Bauherr ständig bei der Baufirma und heute sollten nun aber wirklich mal wieder die Maler (die machen den Putz)kommen. Pustekuchen.

Obwohl vom Chef selber versprochen wurde, dass dieser Bauherr der Erste wäre, wenn der Winter vorbei ist, zieht sich das nun lange hin.

Dieser Bauherr möchte schriftlich an die Firma herantreten und um Erledigung der Restarbeiten bitten (?).

Wie lange müsste man eine Frist setzen? Reicht eine Frist oder gäbe es eine "Nachfrist" ?
Sollte dieser Jemand gleich mit der Heranziehung einer anderen Firma für die Restarbeiten drohen?


Müsste der Bauherr noch etwas Wichtiges in diesem Brief beachten?

Sonnige Grüße
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor Bauherr "jemand" einen Brief schreibt, sollte er zuererst mal überlegen, ob ein kalendarischer Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart ist. Ist dem nicht so, kann er Frist- und Inverzugsetzung vergessen und sich den Brief sparen.
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