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leider mußte ich feststellen, daß meine Nebenkostenabrechnung von meiner Gaststätte anteilig falsch abgerechnet worden ist. Da die Hausverwaltung all die Jahre über mein Onkel gemacht hat und das Haus meiner Familie gehört, habe ich da nie was beanstandet. Ich habe vor einem Monat die Gaststätte verkauft und nun will mein Onkel von mir eine horende Nebenkosten- Nachzahlung und geht direkt auf Konfrontationskurs mit mir. Nun meine Frage dazu. Wieviele Jahre zurück kann ich gehen um die Nebenkosten gegebenenfalls zurückerstattet zu bekommen ( wegen der Verjährungsfrist ) ?
Ansprüche des Mieters verjähren in 3 Jahren auf Grund der Schuldrechtsmodernisierung die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist.
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
Allerdings kann bei der Vermietung von Geschäftsräumen vertraglich eingeschränkt oder im bestimmten Umfang ausgeschlossen werden (BGB NJW 84, 2404) Solche Vereinbarungen, auch wenn sie zwischen den Parteien ausgehandelt werden, sind grundsätzlich eng auszulegen, da sie den Mieter in besonderem Maße belasten und benachteiligen können ( OLG Hamm ZMR 82, 206 ) Aber nicht nur durch Individualvereinbarungen, sondern auch durch die AGB können die Gewährleistungsansprüche des gewerblichen Mieters eingeschränkt werden.Ein völliger Ausschluß ist jedoch nicht möglich ( BGH NJW 77, 195 )
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