Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wo ist Werbung erlaubt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wo ist Werbung erlaubt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pede69
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 12:34    Titel: Wo ist Werbung erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

für ein Festival eines Vereines habe ich sowohl Plakate, Flyer als auch ein großes Werbeschild (3 x 2,5 m auf Holz) erstellt.

Nun wollte ich mich jedoch zunächst erkundigen, ob die Werbemittel problemlos und lizenzfrei verteilt werden dürfen, so wie wir es uns vorgsetellt hatten:

Die Flyer wollten wir an parkenden Fahrzeugen (wie es mittlerweile schon gang und gäbe ist) an den Scheibenwischer klammern. Ist dies überhaupt erlaubt?

Plakate wollten wir an öffentlich zugänglichen Stellen anbringen (Bushaltestellen, Bahnhof, ...). Ist das erlaubt, wenn nicht ausdrücklich ein Verbotsschild an diesen Stellen angebracht ist?

Und zu guter letzt noch zu dem großen Schild: Das Festival findet auf einem Gelände direkt neben einer Autobahn statt. Das Schild wollten wir mit einem Kran so in der Luft platzieren, dass es von der Autobahn leicht zur Kenntniss genommen werden kann. (Klingt komisch, ist aber so Winken ) Darf das gemacht werden?

Ich bin für jeden hilfreichen Beitrag dankbar!

Gruß
Patrick
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das Anbringen von gewürztem Schinken = spiced ham = SPAM unter Scheibenwischern ist m.E. noch nicht verboten, obwohl es wohl Zeit wird.

Das Bekleben von fremdem Eigentum hingegen schon = Sachbeschädigung.

Vor einem Plakat in der Luft sollte man das Ordnungsamt befragen. In Berlin wurde VW untersagt, an ihrer Zentrale ein Schild größer als X mal Y anzubringen.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 11:03    Titel: Re: Wo ist Werbung erlaubt? Antworten mit Zitat

pede69 hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen,

für ein Festival eines Vereines habe ich sowohl Plakate, Flyer als auch ein großes Werbeschild (3 x 2,5 m auf Holz) erstellt.

Nun wollte ich mich jedoch zunächst erkundigen, ob die Werbemittel problemlos und lizenzfrei verteilt werden dürfen, so wie wir es uns vorgsetellt hatten:

Die Flyer wollten wir an parkenden Fahrzeugen (wie es mittlerweile schon gang und gäbe ist) an den Scheibenwischer klammern. Ist dies überhaupt erlaubt?

Plakate wollten wir an öffentlich zugänglichen Stellen anbringen (Bushaltestellen, Bahnhof, ...). Ist das erlaubt, wenn nicht ausdrücklich ein Verbotsschild an diesen Stellen angebracht ist?

Und zu guter letzt noch zu dem großen Schild: Das Festival findet auf einem Gelände direkt neben einer Autobahn statt. Das Schild wollten wir mit einem Kran so in der Luft platzieren, dass es von der Autobahn leicht zur Kenntniss genommen werden kann. (Klingt komisch, ist aber so Winken ) Darf das gemacht werden?

Ich bin für jeden hilfreichen Beitrag dankbar!

Gruß
Patrick


Das Aufstellen von Plakaten im öffentlichen Raum muss vom Ordnungsamt für einen bestimmten Zwitraum genehmigt werden.
Wenn Sie Plakate in Schufenster von Geschäften hängen möchten, dann genügt das Einverständnis des Ladeninhabers.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 15:41    Titel: Re: Wo ist Werbung erlaubt? Antworten mit Zitat

pede69 hat folgendes geschrieben::
Die Flyer wollten wir an parkenden Fahrzeugen (wie es mittlerweile schon gang und gäbe ist) an den Scheibenwischer klammern. Ist dies überhaupt erlaubt?


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=244928#244928

Wenn ihr nur auf eurem eigenen Vereinsgelände parkende Autos mit Scheibenwischer-Werbezetteln verseht, oder nur dort, wo sie erkennbar nur vorübergehend parken (z.B. auf Supermarkt-Parkplätzen, in Parkhäusern usw.), dann wäre das zu erwartende/zu befürchtende Auf-die-Straße-Werfen des Werbezettel-Mülls jedenfalls nicht deswegen als "unzumutbar belästigend" für die Werbeopfer zu beurteilen, weil die Wohngegend der dauerparkenden Werbeempfänger mit auf diese Weise entsorgten Werbezetteln zugemüllt würde (sondern nur Gegenden, an denen sich die Werbe-Opfer nur kurz/vorübergehend aufhalten).

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.