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Verfasst am: 12.05.06, 12:34 Titel: Wo ist Werbung erlaubt?
Hallo Zusammen,
für ein Festival eines Vereines habe ich sowohl Plakate, Flyer als auch ein großes Werbeschild (3 x 2,5 m auf Holz) erstellt.
Nun wollte ich mich jedoch zunächst erkundigen, ob die Werbemittel problemlos und lizenzfrei verteilt werden dürfen, so wie wir es uns vorgsetellt hatten:
Die Flyer wollten wir an parkenden Fahrzeugen (wie es mittlerweile schon gang und gäbe ist) an den Scheibenwischer klammern. Ist dies überhaupt erlaubt?
Plakate wollten wir an öffentlich zugänglichen Stellen anbringen (Bushaltestellen, Bahnhof, ...). Ist das erlaubt, wenn nicht ausdrücklich ein Verbotsschild an diesen Stellen angebracht ist?
Und zu guter letzt noch zu dem großen Schild: Das Festival findet auf einem Gelände direkt neben einer Autobahn statt. Das Schild wollten wir mit einem Kran so in der Luft platzieren, dass es von der Autobahn leicht zur Kenntniss genommen werden kann. (Klingt komisch, ist aber so ) Darf das gemacht werden?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.05.06, 10:59 Titel:
Das Anbringen von gewürztem Schinken = spiced ham = SPAM unter Scheibenwischern ist m.E. noch nicht verboten, obwohl es wohl Zeit wird.
Das Bekleben von fremdem Eigentum hingegen schon = Sachbeschädigung.
Vor einem Plakat in der Luft sollte man das Ordnungsamt befragen. In Berlin wurde VW untersagt, an ihrer Zentrale ein Schild größer als X mal Y anzubringen.
Anmeldungsdatum: 17.01.2005 Beiträge: 493 Wohnort: im hohen Norden
Verfasst am: 13.05.06, 11:03 Titel: Re: Wo ist Werbung erlaubt?
pede69 hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen,
für ein Festival eines Vereines habe ich sowohl Plakate, Flyer als auch ein großes Werbeschild (3 x 2,5 m auf Holz) erstellt.
Nun wollte ich mich jedoch zunächst erkundigen, ob die Werbemittel problemlos und lizenzfrei verteilt werden dürfen, so wie wir es uns vorgsetellt hatten:
Die Flyer wollten wir an parkenden Fahrzeugen (wie es mittlerweile schon gang und gäbe ist) an den Scheibenwischer klammern. Ist dies überhaupt erlaubt?
Plakate wollten wir an öffentlich zugänglichen Stellen anbringen (Bushaltestellen, Bahnhof, ...). Ist das erlaubt, wenn nicht ausdrücklich ein Verbotsschild an diesen Stellen angebracht ist?
Und zu guter letzt noch zu dem großen Schild: Das Festival findet auf einem Gelände direkt neben einer Autobahn statt. Das Schild wollten wir mit einem Kran so in der Luft platzieren, dass es von der Autobahn leicht zur Kenntniss genommen werden kann. (Klingt komisch, ist aber so ) Darf das gemacht werden?
Ich bin für jeden hilfreichen Beitrag dankbar!
Gruß
Patrick
Das Aufstellen von Plakaten im öffentlichen Raum muss vom Ordnungsamt für einen bestimmten Zwitraum genehmigt werden.
Wenn Sie Plakate in Schufenster von Geschäften hängen möchten, dann genügt das Einverständnis des Ladeninhabers.
Verfasst am: 13.05.06, 15:41 Titel: Re: Wo ist Werbung erlaubt?
pede69 hat folgendes geschrieben::
Die Flyer wollten wir an parkenden Fahrzeugen (wie es mittlerweile schon gang und gäbe ist) an den Scheibenwischer klammern. Ist dies überhaupt erlaubt?
Wenn ihr nur auf eurem eigenen Vereinsgelände parkende Autos mit Scheibenwischer-Werbezetteln verseht, oder nur dort, wo sie erkennbar nur vorübergehend parken (z.B. auf Supermarkt-Parkplätzen, in Parkhäusern usw.), dann wäre das zu erwartende/zu befürchtende Auf-die-Straße-Werfen des Werbezettel-Mülls jedenfalls nicht deswegen als "unzumutbar belästigend" für die Werbeopfer zu beurteilen, weil die Wohngegend der dauerparkenden Werbeempfänger mit auf diese Weise entsorgten Werbezetteln zugemüllt würde (sondern nur Gegenden, an denen sich die Werbe-Opfer nur kurz/vorübergehend aufhalten).
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