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Verfasst am: 15.05.06, 11:24 Titel: Bankenhaftung bei Internetbetrug
Guten Tag,
wenn ein Bankkunde Opfer eines Betruges durch online-Banking mittels eines Trojaners wurde, welche Haftung trägt hierfür die Bank?
Inwieweit ist die Bank z.B. verpflichtet, den neuesten Stand an Software anzubieten?
Eine Bank bietet gleichzeitig zwei Systeme zur Nutzung an: Ein älteres (weniger sicher) und ein neueres (sicherer). Sie stellt aber nicht automatisch alle Kunden auf die neue Version um, sondern Altkunden erst beim nächsten Antrag auf neue TANs.
Wenn nun Beispielsweise noch in der alten Version ein Betrug stattgefunden hätte, kann die Bank dann für den Schaden -oder einen Teil davon- haftbar gemacht werden?
Wenn es bei anderen Banken Abfragetechniken für die TAN gibt, die diesen Schaden verhindert hätten, die bei dieser Bank aber nicht beutzt werden, entsteht hieraus eine Haftung?
Wenn die Bank auf ihrer Homepage davor warnt, dass Trojaner im Umlauf sind, aber an entscheidenden Stellen keine Vorkehrung gegen deren Angriffe einrichtet, trägt sie dann eine Verantwortung?
eine Verpflichtung der Bank, immer den neuesten (gemeint ist wohl: nach derzeitiger Technik sicherster) Software anzubieten besteht grundsätzlich nicht.
Das wäre auch für den Kunden ziemlich schlimm. Denn viele Maßnahmen, die Sicherheit zu erhöhen, sind mit Aufwand und Kosten verbunden.
Um eine wirklich gute Sicherheit im Internetbanking sicherzustellen, wäre dann mindestens ein HBCI-Verfahren mit einem Chipkartenleser der Sicherheitsklasse 3 notwendig. Soll die Bank wirklich verpflichtet werden, solch einen Sicherheitsstandard als Mindeststandard zu bieten/fordern?
Die Bank macht hier ja schon viel (und mehr als viele Wettbewerber). Sie warnt nicht nur vor den jeweils aktuellen Viren und Trojanern (ich vermute: und fordert in dem Vertrag über das Internet-Banking den Einsatz aktueller Virenprogramme beim Kunden) sondern bietet aktiv mehrere Zugangsmöglichkeiten unterschiedlicher Sicherheit.
Entscheidet sich der Kunde frei für eine (bequemere) Variante mit niedrigerer Sicherheit: Wo könnte ein Ansatz für eine Haftung der Bank bestehen. Bei der Gelegenheit bemerkt: Ich persönlich nutze ebenfalls die unsicherere Variante des Internet-Bankings, die meine Bank anbietet.
Einen Ansatz für Schadensersatz könnte man diskutieren, wenn das Verfahren der Bank so unsicher ist, dass es auch ohne grobe Fahrlässigkeit des Kunden möglich wäre, einen Mißbrauch vorzunehmen. Im Ausland sind beispielsweise teilweise reine PIN-verfahren (ohne TAN) üblich. Würde eine Bank in D solch ein Verfahren anbieten, so würde sie massive Gefahr laufen, für Schäden zu haften.
Aber hier scheint es mir um ein bankenübliches PIN/TAN Verfahren zu handeln.
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