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Hallo,
leider leben meine Schwester und Nichte in Amerika. Ich möchte trotzdem beiden sämtliche Vollmachten (Generalvollmacht, Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht) erteilen für den Fall der Fälle. Evtl. nur eine Untervollmacht an jemanden vor Ort für dringende gesundheitliche Entscheidungen. Ist so eine Regelung rechtlich möglich oder müßte ich damit rechnen, daß amtlicherseits ein Betreuer mit umfassender Vollmacht gegen meinen Wunsch bestellt wird??
Wer hat eine Idee, wie ich dieses Thema lösen bzw. angehen könnte?
Hallo,
leider leben meine Schwester und Nichte in Amerika. Ich möchte trotzdem beiden sämtliche Vollmachten (Generalvollmacht, Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht) erteilen für den Fall der Fälle. Evtl. nur eine Untervollmacht an jemanden vor Ort für dringende gesundheitliche Entscheidungen. Ist so eine Regelung rechtlich möglich oder müßte ich damit rechnen, daß amtlicherseits ein Betreuer mit umfassender Vollmacht gegen meinen Wunsch bestellt wird??
Wer hat eine Idee, wie ich dieses Thema lösen bzw. angehen könnte?
Rechtlich möglich ist das schon. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Lösung im Falle des Falles wirklich praktikabel ist.
Ich empfehle Ihnen, sich einmal bei der Betreuungsstelle der Gemeinde/des Kreises ausführlich beraten zu lassen. Diese Stelle ist zur kostenlosen Beratung bei Fragen zu Vollmachten verpflichtet. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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