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europäisches Recht?

 
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frank1000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 13:37    Titel: europäisches Recht? Antworten mit Zitat

Hallo,
man hört oder liest ja immer mal wieder das jemand vor dem europäischen Gerichtshof geklagt hat. Wann kann man das eigentlich, das heist, was versteht man eigentlich unter "europäischen Recht" ?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 14:19    Titel: Europarecht Antworten mit Zitat

Es gibt den europäischen Gerichtshof in Luxemburg und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Wenn Sie auf der jeweiligen Homepage etwas stöbern, finden Sie weitere Informationen.

EuGH http://www.curia.eu.int/de/instit/presentationfr/index_cje.htm

EuGH Menschenrechte http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Klagerecht für jedermann vor dem EuGH in Lux gibt es nicht.
Vielmehr kann ein erkennendes Gericht dem EuGH eine Frage bzgl. der Auslegung von EG-Recht zur Beantwortung vorlegen. Das kann z.B. dadurch passieren, dass sich eine Partei im Prozess darauf beruft in ihren Grundfreiheiten aus dem EGV verletzt worden zu sein...

Wie der Klageweg beim EuGH für Menschenrechte ist, ist mir im Moment entfallen Smilie
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 18:18    Titel: Re: europäisches Recht? Antworten mit Zitat

frank1000 hat folgendes geschrieben::
...was versteht man eigentlich unter "europäischen Recht" ?

Die Frage erfordert eine Antwort, die mehrere DIN A4-Seiten umfassen würde, deswegen verweise ich im einfach mal auf folgende Wikipedia-Einträge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europarecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreiheiten
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Gericht_erster_Instanz

Wenn Fragen offen bleiben, einfach weiter fragen. Smilie
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ThoT hat folgendes geschrieben::
Wie der Klageweg beim EuGH für Menschenrechte ist, ist mir im Moment entfallen Smilie

EuGH verwendet man nur - ich weiß, die Abkürzungen sind verwirrend - für den Europäischen Gerichtshof (Luxemburg).

Den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) kürzt man EGMR ab. Zum EGMR sind die Staatenbeschwerde (Art. 33 EMRK) und die Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) statthaft.
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