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Seit dem 6.11.2005 mietet Kunde A einen Server bei der Firma W. Laut dem Vermerk dort entfallen die Gebühren für die ersten drei Monate falls mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bestellt wird.
Nachdem Kunde A nun insgesamt vier (!) Rechnungen mit Gesamtbetrag von 0,00 € erhielt, wurden ihm keine weiteren Rechnungen geschickt. Obwohl in der FAQ der der Firma W folgendes steht:
Zitat:
In welchen Zeiträumen wird abgerechnet?
Die Abrechnung der Fixkosten erfolgt bei unserem Housing- und Server Angeboten monatlich im Voraus.
Domains werden stets für 12 Monate im Voraus abgerechnet.
Die variablen Kosten für Datentransfer und Domains werden nachträglich in Rechnung gestellt.
Dürfen die nun etwa drei Rechnungen jeweils in Höhe von 17,90 € von dem Unternehmen W noch nachträglich abgebucht werden, ist Kunde A gesetzlich dazu verpflichtet dieses Versäumnis dem Unternehmen W mitzuteilen oder kann er aus diesem Versäumnis Gewinn ziehen?
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