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Verfasst am: 13.05.06, 19:41 Titel: Ich werde laufend dusselig "angelabert"
Hallo zusammen,
ich weiss nun nicht, ob ich im richtigen Rechtsbegiet schreibe. Falls nicht, bitte einen Tipp wo ich richtig bin.
Es geht um folgendes:
Ich habe mein Fahrzeug im Jahr 2002 auf anraten eines Bekannten in eine kleine Klitsche zur Reparatur verbracht. Musste es 2 mal hinbringen, da Teile bestellt werden mussten. Als ich das Fahrzeug nach dem 2. Termin abholen wollte, war bereits geschlossen. Bin danach in die Innenstadt gelaufen und sehe dort mein Fahrzeug stehen. Mit Erstschlüssel aufgeschlossen, gestartet, gemerkt das der Mangel noch immer besteht und mit dem Fahrzeug heimgefahren. (War Freitags).Habe mich bei dem Schrauber nicht gemeldet, dieser aber auch nicht bei mir. Habe das Fahrzeug am Montag darauf in die Vertragswerkstatt verbracht. Dort wurde repariert, danach alles o.k.. Nach ca. 8 Wochen kam eine Rechnung von diesem Schrauber der ja wohl unfähig war. Habe dem Pfeiffenkopf schriftlich mitgeteilt, das er mich mal am A**** le**** kann und das er ja wohl eine Macke hätte. Daraufhin nie mehr was gehört, bis Sommer 2005, da erhielt ich eine Mahnung über den angeblich (natürlich auch tatsächlich) ausstehenden Betrag. Darauf nie reagiert. Weiss nicht warum, evtl. ist der umgezogen, hatte aber in den letzten Wochen mehrfach eim Einkaufen oder wenn der Wagen in der Stadt stand Zettel am Fahrzeug, fett geschrieben mit meinen Namen, mit der Aufforderung endlich meine Schulden zu zahlen. Hätte die Pappnase gar nicht mehr gekannt, aber heute beim Einkaufen schreit einer meinen Nachnamen durch den Supermarkt und beschimpft mich lauthals als Gauner und Verbrecher der seine Rechnungen nicht zahlt. Lasse ich mir natürlich nicht gefallen. Der Eierkopf hat sicher Teile ausgetausch, die aber mit dem Mangel nichts zu tun hatten, wie mir die Fachwerkstatt bestätigte.
Was würdet Ihr da nun tun. Anwalt oder Polizeit, Verleumdungsklage oder Rufschädigung oder was?
...erhielt ich eine Mahnung über den angeblich (natürlich auch tatsächlich) ausstehenden Betrag...
.
Wenn Sie mit den Leistungen der Werkstatt unzufrieden waren müssen Sie das klären. Aber die Karre einfach mitnehmen und nicht zahlen...Wo leben Sie denn?
Nooooiiiii!
Ich weiß schon, die "sparsamen Schwaben" und so . Da ist ja auch durchaus was dran (und kann einem mitunter ganz schön auf den Zeiger gehen ), aber andererseits sind die Schwaben ja auch ein korrektes Völkchen - und einfach so mal eben das (wie auch immer) reparierte Auto im Städtle abholen, ha, so gohts abr et!
Habe dem Pfeiffenkopf schriftlich mitgeteilt, das er mich mal am A**** le**** kann und das er ja wohl eine Macke hätte.
...
die Pappnase...Der Eierkopf ...
Wenn der TE, abgesehen davon, dass er entgegen der Forenregeln eine konkrete Rechtsberatung verlangt, dem Mechaniker wirklich entsprechend begegnet, wundert mich dessen "dusselige" Art nicht wirklich.
Ist doch verjährt, ich würde dem Genossen einen Einschreibebrief schicken, wo drin steht das er mich in keinster Weise zu belästigen hat, alternativ eine Einstweilige Verfügung beantragen werde.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.05.06, 09:29 Titel:
Mickie hat folgendes geschrieben::
Ist doch verjährt,
Nicht so schnell mit den jungen Pferden. Man müßte zunächst prüfen, ob die erste Rechnung, die "nach 8 Wochen" kam, nicht aus 2003 ist. Dann würde Verjährung erst am 31.12.2006 eintreten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Danke Mickie,
eine Antwort, mit der man was anfangen kann.
Für die anderen:
natürlich habe ich das, was ich im Eingangstext erwähnte so nicht wörtlich geschrieben, aber schon sinngemäß.
Und die, die hier bezahlen würden - na wo kämen wir denn da hin.
Beim 1. Reparaturversuch hiess es, das Fahrzeug wäre mittags fertig. War es natürlich nicht, ich war ja dort. Aber bis zum Abend. War wieder dort, dann hiess es das Teile bestellt werden müssen. Bitte Freitag wieder kommen. Klar, 2 x umsonst hinfahren lassen. Der hätte ja auch anrufen können, habe ja extra meine Handynummer hinterlassen, falls was wäre. Freitags dann ebnso, nur das um 18.00 Uhr niemand mehr dort war, obwohl er sagte er sein immer bis gegen 18.30/19.00 Uhr da. Dann steht das Auto irgendwo in der Stadt rum und die Lenkung knarrt immer noch genauso wie zuvor.
Dann höre ich wochenlang nichts, das Auto hätte ja auch gestohlen worden sein können! Die Mercedeswerkstatt hatt dann am Montag darauf irgendwelche Scheiben am Lenkgestänge ausgetauscht (nach 1 x reinhören 100% korrekte Diagnose) was gesamt rund 180,-- Euro kostete und der kommt viele Wochen später mit einer Rechnung von 285,-- Euro für Federn und Gelenkköpfe, die lt. DC nichts mit dem Mangel zu tun hatten.
Auch keinerlei Reaktion auf mein Schreiben! Dann 3 Jahre später eine Mahnung. Und nun diese Anmache mit Zetteln am Fahrzeug, gestern der Hammer im Supermarkt.
Also wer den bezahlen würde ist aus meiner Sicht selber schuld! Die können alle mit Ihren Fahrzeugen zu mir kommen. Wenn bei Euch der Keilriemen quietscht bekommt Ihr bei mir einen Satz neuer Zündkerzen und Bremsbeläge, wenn Ihr dann Euer Fahrzueg am abend wieder abholen wollt, schön blöd von Euch wenn Ihr wirklich kommt. Abends fahre ich dann mit Eurer Kiste ein wenig spazieren (rechnet sich bei den heutigen Spritpreisen). Klar, da hättet Ihr eine Menge Spaß dran und würdet mit Freude korrekt die Rechnung zahlen.
Na ja, jeder ist halt anders! (Außer mir und Mickie wie es scheint)
Dennoch DANKE @all!
Nicht so schnell mit den jungen Pferden. Man müßte zunächst prüfen, ob die erste Rechnung, die "nach 8 Wochen" kam, nicht aus 2003 ist. Dann würde Verjährung erst am 31.12.2006 eintreten.
Nein, ist aus 2002, habe ich noch vorliegen. ist dann aber doch schon Ende 2004 verjährt, oder?
Nein, ist aus 2002, habe ich noch vorliegen. ist dann aber doch schon Ende 2004 verjährt, oder?
Nein, erst am 31.12.2005 _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 14.05.06, 11:35 Titel:
Hallo !
...wenn dann der Werkstattmensch eine Mahnung geschrieben hat (im Sommer 2005) ist doch die Verjährung unterbrochen, meine ich ? _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.05.06, 11:47 Titel:
Hemmungsgründe der Verjährung zählt §204 BGB abschließend auf, eine bloße schriftliche Mahnung (im Gegensatz zum gerichtlichen Mahnbescheid) fällt nicht darunter.
Evtl. könnte man hier §203 BGB ziehen, da bin ich mir aber nicht sicher. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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sry, aber
hat denn diese werkstatt nun irgendwas repariert oder nicht? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 15.05.06, 12:10 Titel:
Also es hört sich eher an als hätte die Werkstatt zwar geschraubt, aber nicht dort wo sie sollte sondern irgendwo. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Danke Mickie,
eine Antwort, mit der man was anfangen kann.
Nur deswegen, weil Sie in Deinem Sinne ist?
Zitat:
Dann steht das Auto irgendwo in der Stadt rum und die Lenkung knarrt immer noch genauso wie zuvor.
An der Stelle frage ich mich, noch in Bezug auf den ersten Post: Wo is'n der Zweitschlüssel des Fahrzeugs? Immer noch beim Schrauber?
Zitat:
Die Mercedeswerkstatt hatt dann am Montag darauf irgendwelche Scheiben am Lenkgestänge ausgetauscht (nach 1 x reinhören 100% korrekte Diagnose) was gesamt rund 180,-- Euro kostete und der kommt viele Wochen später mit einer Rechnung von 285,-- Euro für Federn und Gelenkköpfe, die lt. DC nichts mit dem Mangel zu tun hatten.
Natürlich hatten sie mit dem Mangel, den DC feststellen konnte, nichts zu tun, da der Mangel, den die Federn und Gelenkköpfe beheben sollten, ja auch durch diese ET behoben wurde. Dass noch ein zweiter Mangel besteht und weitere Teile an Deinem Auto beim Lenken knarzen, kann passieren. In der Tat hätte dann die Werkstatt hier in Deinem Interesse gehandelt, denn sie hat nicht, entgegen Deiner polemischen Darstellung, aufs Geratewohl getauscht, sondern sie hat zunächst mal *eine* Fehlerursache begutachtet, für Fehlerhaft befunden und Teile ausgetauscht. Die andere Alternative wäre doch gewesen, auf einen Schlag pauschal alles am Fahrzeug zu tauschen, was beim Lenken knarzen könnte.
Setzen wir voraus, dass tatsächlich diese genannten Teile getauscht wurden, dann kann DC ohne Begutachtung der alten Teile nicht feststellen, ob der Austausch notwendig war. Und die Aussage "die Lenkung knarrt immer noch genauso wie vorher" - ja also bitte, bist Du etwa Fachmann? Ich würde mal fast vermuten, dass der ursprüngliche Auftrag an den Schrauber nur lautete, irgendwelche Geräusche beim Lenken zu beseitigen, dazu passen sowohl deine Schilderung, als auch die ausgetauschten Teile beider Werkstätten.
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