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Ärztliches Attest

 
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supermann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 12:55    Titel: Ärztliches Attest Antworten mit Zitat

Käufer hat einen Hund beim Züchter gekauft. Hund war krank, da hat der Züchter mit dem Tierarzt gesprochen und es wurde ihm bestätigt, das der Hund krank ist. Dann wurde schriftliche Vereinbarung gemacht, das der Züchter dem Käufer Geld zurück bezahlt. Nun einige Monate später will der Züchter noch ein schriftliches Attest. Er behauptet er habe ein Recht darauf. Stimmt das?
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
So etwas sollte man sich generell vom TA schriftlich geben lassen.
Dürfte aber kein Problem sein, denn der TA, der behandelt hat müsste den Befund ja in seinen Unterlagen haben und kann daraufhin ein Attest ausstellen.

LG
Aileen
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supermann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Attest haben wir ja auch, aber ich frage halt ob der Züchter ein Recht darauf hat. Denn er schrieb er habe ein Recht darauf. Komischerweise hat er sich aber nicht einmal an seine Pflichten erinnert die er als Züchter hat.
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Der Züchter hat schon ein Recht darauf, wenn du Ansprüche an ihn stellen möchtest.
LG
Aileen
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

supermann hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ein Attest haben wir ja auch, aber ich frage halt ob der Züchter ein Recht darauf hat.


Hallo Supermann,

wie soll er denn sonst feststellen können, ob Deine Forderungen, die Du stellst, berechtigt sind oder nicht?

Bei einer nicht lebensbedrohenden Erkrankung mußt Du den Züchter sogar vor einer Behandlung des Hundes informieren, sonst braucht er die Kosten dafür nicht zu übernehmen (die er eh nur dann übernehmen muß, wenn die Erkrankung beim Verkauf bereits vorgelegen hat, d.h. der Hund da schon krank bzw. infiziert war bzw. die Erkrankung nachweislich genetisch bedingt ist).

LG Waschbärin
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supermann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Versteht mich bitte nicht falsch, er hat vor zwei Monaten mit meinem Tierarzt telefoniert, hat mündlich gesagt bekommen das der Hund krank ist. Hat mir dann Geld zurück bezahlt und ich mußte ihm unterschreiben,das ich keine Ansprüche mehr an ihn stelle. Nun zwei Monate später kommt er aber und will ein ärztliches Attest. Hat aber seither nicht einmal gefragt, wie es dem Hund geht usw. Hinzu kommt, das ich auf meiner Homepage stehen habe das der Hund nicht in der Zucht ist, weil er krank ist, ohne Namen des Züchters natürlich und da fühlt er sich angesprochen weil es Verleumdung wäre. Sind wahre Tatsachen denn Verleumdung?
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

*Text war doppelt*

Zuletzt bearbeitet von Waschbärin am 14.05.06, 14:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Supermann,

ich verstehe nicht so ganz wo Dein Problem liegt. Der Züchter hat Dir den Kaufpreis für Deinen Hund zurückgezahlt, und das allein aufgrund eines Telefongespräches mit Deinem Tierarzt. D.h. er hat den Kaufvertrag aufgelöst und Dir dabei noch die Ware (= den Hund) überlassen. Du warst mit dieser Lösung des Problems anscheinend einverstanden.

Daß der Züchter gerne einen schriftlichen Befund hätte kann ich nachvollziehen. Ich hätte sowas auch gerne zum Nachlesen, evtl. als Vergleich, wenn später noch mal solch ein Fall in der Zucht auftreten sollte. Vielleicht braucht er das auch als Beleg dem Zuchtbuchamt gegenüber, wenn sich herausstellen sollte, daß vielleicht der Deckrüde so etwas mehrfach vererbt (dann sollte der Rüde gesperrt werden). Wo liegt denn da das Problem? Dein Tierarzt hat das alles doch in seiner Kartei, da kannst Du doch was schreiben lassen. Der Züchter kann das nicht in Auftrag geben bei Deinem Tierarzt, das kannst nur Du machen.

Wenn der Hund wirklich krank ist, dann darfst Du das auch öffentlich sagen oder schreiben. Allerdings gibst Du mit dem vollen Namen des Hundes (Zwingernamen) auch die Identität des Züchters preis, darüber solltest Du Dir im Klaren sein. Verbieten kann er das nicht, Dich auch nicht wegen Verleumdung anzeigen, wenn die Angaben, die Du über Deinen Hund machst, korrekt sind.

LG Waschbärin
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