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Wiederauflebung der Witwenrente

 
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Claudia K.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 07:17    Titel: Wiederauflebung der Witwenrente Antworten mit Zitat

Hallo,
hier meine Frage: Ich bezog aus erster Ehe von meinem verstorbenen Mann Witwenrente. Als ich 1998 wieder heiratete ließ ich mir die Rente auszahlen. Nun bin ich seit 04/2004 geschieden und möchte meine Witwenrente wieder aufleben lassen.
Ist das möglich?
Gruß
Claudia K.
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist möglich. Eventuelle Ansprüche aus der zweiten Ehe werden allerdings angerechnet, also z.B. Unterhalt
--> § 46 Abs. 3 und § 90 SGB VI
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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