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Verfasst am: 16.05.06, 07:17 Titel: Wiederauflebung der Witwenrente
Hallo,
hier meine Frage: Ich bezog aus erster Ehe von meinem verstorbenen Mann Witwenrente. Als ich 1998 wieder heiratete ließ ich mir die Rente auszahlen. Nun bin ich seit 04/2004 geschieden und möchte meine Witwenrente wieder aufleben lassen.
Ist das möglich?
Gruß
Claudia K.
Ja, das ist möglich. Eventuelle Ansprüche aus der zweiten Ehe werden allerdings angerechnet, also z.B. Unterhalt
--> § 46 Abs. 3 und § 90 SGB VI _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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