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Mietvertrag über ein Pferd

 
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Gabriela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 14:57    Titel: Mietvertrag über ein Pferd Antworten mit Zitat

Folgender Vertrag wurde abgeschlossen:

Vermietungsvertrag zwischen x und y

Herr X bestätigt die Vermietung des Pferdes Z zu einem monatlichen Betrag von 300,00 Euro ab dem .....auf unbestimmte Zeit.

Das o. g. PFerd verbleibt weiterhin im Eigentum und Besitz des Herrn X.

Frau Y wird das o. g. Pferd ohne Einschränkungen täglich zu reitsportlichen Zwecken zur Verfügung gestellt. Die Erlaubnis zur Vergabe einer Reitbeteilung an Dritte wird ebenfalls erteilt.

Frau Y wird ein Vorkaufsrecht im Falle einer Verkaufsabsicht durch Herrn X eingeräumt.

Die Kosten der Versorgung des Pferdes durch Hufschmied und Tierarzt übernimmt Frau Y.

Der Mietvertrag ist jederzeit von beiden Seiten mit einer 4wöchigen Frist kündbar.


Aufgrund von Diskrepanzen wurde die fristgerechte Kündigung durch Frau Y am 11.5.06 zugestellt. Vertragsende wäre dann am 8.06.06

Am heutigen Tage stellte Frau Y eine fristlose Kündigung zu, die wie folgt lautet:

Auf Grund Ihres vertragsschädlichen Verhaltens kündige ich hiermit ab sofort den mit Ihnen geschlossen Mietvertrag zu dem Pferd Z. Da Sie das Pferd ohne mein Wissen und entgegen der vertraglichen Vereinbarung weiteren Personen zu reitsportlichen Zwecken zur Verfügung gestellt haben, sehe ich das Mietvertragsverhältnis als beendet an. Außerdem forder ich die anteilige Mietzahlung für Mai 2006 i. H. v. 160,00 Euro zurück.

Herr X ist nun der Meinung, die fristlose Kündigung gelte nicht, da er das Pferd ja weiterhin zu o. g. Zwecke zur Verfügung stelle. Es sei ja sein Pferd, als könne er auch damit machen was er wolle, wie z.b. selber reiten, oder andere Personen reiten lassen.

Hat er recht?
_________________
Gruss
Gabriela
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zusammenhang mit dem Mietrecht erschließt sich mir nicht so ganz. Die Spezialisten für diese Fragen reiten wohl eher im Tierrecht - verschoben!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

-"Frau Y wird das o. g. Pferd ohne Einschränkungen täglich zu reitsportlichen Zwecken zur Verfügung gestellt. Die Erlaubnis zur Vergabe einer Reitbeteilung an Dritte wird ebenfalls erteilt. "

Es fehlt die eindeutige Ausschlußregelung "...zur alleinigen Nutzung...". Damit hat der Eigentümer durchaus das Recht, auch noch mit weiteren Interessenten einen ähnlichen Vertrag zu schließen oder das Pferd auch selbst zu nutzen. Fazit: Ein Vertrag mit Pferdefuß!

MfG
zW
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Gabriela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

spielt es keine rolle, dass der vertrag aber genau darauf ausgelegt war? Die 300,00 Euro sind die komplette Stallmiete, plus Tierarzt- und Schmiedkosten, plus das Recht der Vergabe einer Reitbeteiligung, plus Vorkaufsrecht.
_________________
Gruss
Gabriela
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