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Verfasst am: 18.05.06, 06:06 Titel: Studentische Krankenversicherung bei Auslandsstudium
Muß ein Student, der von seiner hiesigen Universität für die Dauer eines Austauschstudiums in den USA beurlaubt wird, auch während der Dauer seines Auslandsstudiums die deutschen Krankenversicherungsbeiträge zahlen (zusätzlich zu den Kosten einer PKV für die USA) oder kann er die Versicherung in der GKV bis zu seiner Rückkehr aus dem Ausland ruhen lassen?
Bleibt denn der Student in Deutschland immatrikuliert?
Wenn ich die Erörterung zur Krankenversicherung der Studenten jetzt richtig verstanden habe, besteht keine Versicherungspflicht, wenn der Student während des Auslandssemester in Deutschland nicht immatrikuliert ist.
Eine Versicherungspflicht würde jedoch weiterhin bestehen, wenn die Immatrikulation in Deutschland bestehen bleibt.
Ist denn schonmal mit der zuständigen Krankenkasse Kontakt aufgenommen worden?
Mittlerweile hat die Krankenkasse Ihre Aussage bestätigt. Da der Student an seiner deutschen Uni immatrikuliert bleiben muß, da er sonst seinen Studiengang nach dem Auslandssemester nicht abschließen kann, muß er, trotz Beurlaubung durch die deutsche Uni, doppelt zahlen. Das ist von der der Politik halt so gewollt. Ist doch prima für das System, wenn jemand, der keine Gegenleistungen in Anspruch nehmen kann, trotzdem zahlen muß!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.05.06, 16:30 Titel:
Frei_Berufler hat folgendes geschrieben::
(...) muß er (...) doppelt zahlen. (...) Ist doch prima für das System, wenn jemand, der keine Gegenleistungen in Anspruch nehmen kann, trotzdem zahlen muß!
Nur für mich zum Verständnis: die Krankenkasse, bei der der Student versichert ist, würde die notwendigen Kosten einer Behandlung in den USA nicht übernehmen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
(...) muß er (...) doppelt zahlen. (...) Ist doch prima für das System, wenn jemand, der keine Gegenleistungen in Anspruch nehmen kann, trotzdem zahlen muß!
Nur für mich zum Verständnis: die Krankenkasse, bei der der Student versichert ist, würde die notwendigen Kosten einer Behandlung in den USA nicht übernehmen?
Genau, die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union. Da die USA nicht zu der EU gehört, würde sie dort nicht leisten.
Wobei man dazu sagen muss, dass auch die Leistungen in der EU nicht so sind, wie in Deutschland selber, da es in vielen Ländern nicht so ein großes Netz an Vertragsärzten gibt, dass oftmals der Auslandskrankenschein (oder jetzt die Europäische Gesundheitskarte) nicht anerkannt werden. Die Krankenkassen dürfen dann nur den Betrag erstatten, der in Deutschland angefallen wäre. Zudem darf ein Rücktransport aus dem Ausland grundsätzlich nicht übernommen. Daher ist es immer ratsam, sich für Urlaube etc. extra privat abzusichern.
@ Frei_Berufler
Sie sollten sich einmal erkundigen, ob es evtl. reicht, wenn der Student für den USA-Aufenthalt nur eine Auslandskrankenversicherung, wie man sie für den Urlaub abschließt ausreicht. Ich meine mal gehört zu haben, dass es solche Auslandskrankenversicherungen gibt, die bei Auslandsaufenthalten für bis zu 6 Monaten im Jahr leisten. Diese sind in der Regel recht günstig. Je nach Einstiegsalter gibt es diese auch schon für ein paar Euro im Monat.
Falls es organisatorisch irgendwie möglich sein sollte, könnte doch die Verlegung des Wohnsitzes für die Dauer des Auslandstudium in die USA die Lösung sein!? Kein Wohnsitz im Inland - damit nicht im Geltungsbereich des SGB - damit keine VP??? _________________ MfG
Falls es organisatorisch irgendwie möglich sein sollte, könnte doch die Verlegung des Wohnsitzes für die Dauer des Auslandstudium in die USA die Lösung sein!? Kein Wohnsitz im Inland - damit nicht im Geltungsbereich des SGB - damit keine VP???
Nein, denn in der Krankenversicherung der Studenten ist auch derjenige versicherungspflichtig, der in Deutschland immatrikuliert ist und im Ausland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wobei ich bei einem Studenten, der nur ein Semester im Ausland studiert (also vermutlich ca. 5 Monate im Ausland ist), evtl. meine Zweifel daran habe, dass dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland haben soll, wenn klar ist, dass er dann wieder nach Deutschland kommt.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.05.06, 19:10 Titel:
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Genau, die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union. Da die USA nicht zu der EU gehört, würde sie dort nicht leisten.
Danke, wieder was gelernt! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Nein, denn in der Krankenversicherung der Studenten ist auch derjenige versicherungspflichtig, der in Deutschland immatrikuliert ist und im Ausland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Genau das steht ja auch ausdrücklich im § 5 SGB V. War also wirklich nur eine (dumme) Idee von mir. _________________ MfG
@Stefanie145
Eine normale Auslandskrankenversicherung, wie man sie für den Urlaub abschließt, reicht leider nicht. Hier gibt es präzise Vorschriften der USA, die für Studenten-Visa u. a. vorschreiben, daß die Auszahlung von Krankenversicherungsleistungen in den USA durch Unternehmen erfolgen muss, die in den USA ansässig sind. Einige Versicherer haben sich darauf spezialisiert und bieten den Versicherungsschutz für ca. 30 - 45 Euro pro Monat an. Hinzu kommen noch Selbstbehalte pro Krankheitsfall und Deckelungen des Versicherungsschutzes.
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