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A wurde wegen inhalte auf seiner homepage von B abgemahnt. darauf hat jedoch nicht reagiert. die gegenseite hat auch von gerichtlichen schritten abgesehen.
Einen Monat später erhält er von C eine Abmahnung wegen der selben Inhalte. Kann A einwenden, er sei schon mal abgemahnt worden??
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.05.06, 23:30 Titel:
Der Schutz vor "Doppelabmahnung" soll nur den Abgemahnten davor schützen, daß er nicht wegen ein und desselben Verstoßes plötzlich von 300 Leuten eine Abmahnung plus Anwaltsrechnung bekommt.
Er ist aber nicht dafür da, eine Rechtsverletzung nach einer wieder "zurückgezogenen" Abmahnung ungestört fortsetzen zu können.
Im übrigen greift der auch nur dann, wenn A bereits dem B gegenübe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hätte (mit der dann auch die Wiederholungsgefahr gegenüber dem C als beseitigt gilt). Hat er das nicht, kann A auch keine entsprechende Einreden gegenüber der Abmahnung des C erheben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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