Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe mal eine kleine Frage zu Online-Bestellungen. Ich habe vor kurzem bei einem Online-Haendler eine kleinere Bestellung aufgegeben. Da ich von diesem Haendler nicht weit entfernt wohne, habe ich auf den Versand verzichtet und die Ware vor Ort abgeholt. Als ich im Laden die Ware entgegennehmen wollte, verlangte der Verkaeufer eine "Ladenpauschale" in Hoehe von 10Eur, da die Netzpreise sich wohl von den Ladenpreisen unterscheiden. In den AGBs steht dazu nichts, nur:
Zitat:
5. Preise, Versandkosten, Zahlung
5.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren. Bei Beauftragung eines Zustelldienstes mit dem Transport der bestellten Ware in Staaten außerhalb der EU können zudem zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde ebenfalls zu tragen hat.
5.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei Vorauskasse).
Verpacken musste er nichts, weil er die Ware aus dem normalen Regal nahm und versandt wurde auch nichts.
Leider habe ich unter "Ladenpauschale" nicht wirklich etwas im Netz und im Forum gefunden. Gibt es soetwas und muss ich die zahlen, auch wenn sie in den AGBs nicht erwaehnt wird?
muss ich die zahlen, auch wenn sie in den AGBs nicht erwaehnt wird?
Ist denn schon ein wirksamer Vertragsschluß geschehen gewesen, bevor es zur Abholung kam? Dann kann der Verkäufer ausschließlich den im (schon geschlossenen) Vertrag vereinbarten Kaufpreis verlangen.
Nunja, es ging den normalen Weg. Ich habe einen Bestaetigungsebrief erhalten und spaeter eine "Bestellung in Bearbeitung"-Benachrichtigung. Der Preis wurde immer inkl. Nachnahme (9,95Eur) angegeben, auch in den eBriefen (autom. generiert). Die Vor-Ort-Abholung hat der Haendler akzeptiert (hatte vor Monaten mal im Laden nachgefragt, ob es moeglich ist und auch da keinen Hinweis auf eine "Ladenpauschale" erhalten) und die Ware auch nicht versandt.
In meinen Augen ist so ein Vertrag zustande gekommen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.