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wiederholte abmahnung

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 17:49    Titel: wiederholte abmahnung Antworten mit Zitat

hallo,

A wurde wegen inhalte auf seiner homepage von B abgemahnt. darauf hat jedoch nicht reagiert. die gegenseite hat auch von gerichtlichen schritten abgesehen.

Einen Monat später erhält er von C eine Abmahnung wegen der selben Inhalte. Kann A einwenden, er sei schon mal abgemahnt worden??
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Wieviel es bringt ist aber eine andere Frage. Ich weiß nicht in wie fern dadurch die Chancen stehen, daß eine einstweilige Verfügung scheitert.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schutz vor "Doppelabmahnung" soll nur den Abgemahnten davor schützen, daß er nicht wegen ein und desselben Verstoßes plötzlich von 300 Leuten eine Abmahnung plus Anwaltsrechnung bekommt.
Er ist aber nicht dafür da, eine Rechtsverletzung nach einer wieder "zurückgezogenen" Abmahnung ungestört fortsetzen zu können.

Im übrigen greift der auch nur dann, wenn A bereits dem B gegenübe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hätte (mit der dann auch die Wiederholungsgefahr gegenüber dem C als beseitigt gilt). Hat er das nicht, kann A auch keine entsprechende Einreden gegenüber der Abmahnung des C erheben.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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