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Verfasst am: 22.05.06, 19:26 Titel: Haftung der Erziehungsberechtigten bei unterzeichnung eines
vertrages durch einen Minderjährigen.
Sollte ein Minderjähriger über Internet einen Vertrag abschließen und er dabei leicht betrügen kann, also keinen genauen Abfragen etc, können dann die Erziehungsberechtigten zur Haftung gezogen werden und müssen den Vertrag erfüllen, oder haben auch sie das 14-tägige Kündigungsrecht des Kaufvertrages, der ja eigentlich gar nicht abgeschlossen werden kann
Welche Artikel treten hier in Kraft?
Außerdem wäre ich froh wenn jemand den/die Artikell zu Kaufverträgen und deren Kündigung hat
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.05.06, 20:25 Titel:
1. Der Kaufvertrag wäre schwebend unwirksam, d.h. ohne Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten wird er nicht wirksam.
2. Es gibt kein "Eltern haften für ihre Kinder". Eine Schadensersatzpflicht der Eltern käme nur bei einer schuldhaften Aufsichtspflichtverletzung in Frage. Davon ist - zumindest nach Mehrheitsmeinung hier im Forum - bei einem Vertragsschluß über das Internet nicht auszugehen. Wenn die Eltern glaubhaft machen können, dem Minderjährigen solche Vertragsschlüsse verboten zu haben, sollte das ausreichen.
Denn weder können sie sämtliche Seiten mit Vertragsangeboten sperren noch dem Jugendlichen alle 5 Minuten über die Schulter sehen (und für einmal auf Internetauktionshaus [Name geändert] gehen und kaufen reicht eine Minute). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.05.06, 21:31 Titel:
Wegen Punkt 1 wäre eine Kündigung gar nicht erforderlich, da überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist. Natürlich kann man "höchst vorsorglich" trotzdem eine Kündigung und/oder Widerruf aussprechen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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