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Haftung der Erziehungsberechtigten bei unterzeichnung eines

 
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Michael123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 19:26    Titel: Haftung der Erziehungsberechtigten bei unterzeichnung eines Antworten mit Zitat

vertrages durch einen Minderjährigen.
Sollte ein Minderjähriger über Internet einen Vertrag abschließen und er dabei leicht betrügen kann, also keinen genauen Abfragen etc, können dann die Erziehungsberechtigten zur Haftung gezogen werden und müssen den Vertrag erfüllen, oder haben auch sie das 14-tägige Kündigungsrecht des Kaufvertrages, der ja eigentlich gar nicht abgeschlossen werden kann
Welche Artikel treten hier in Kraft?

Außerdem wäre ich froh wenn jemand den/die Artikell zu Kaufverträgen und deren Kündigung hat
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

1. Der Kaufvertrag wäre schwebend unwirksam, d.h. ohne Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten wird er nicht wirksam.

2. Es gibt kein "Eltern haften für ihre Kinder". Eine Schadensersatzpflicht der Eltern käme nur bei einer schuldhaften Aufsichtspflichtverletzung in Frage. Davon ist - zumindest nach Mehrheitsmeinung hier im Forum - bei einem Vertragsschluß über das Internet nicht auszugehen. Wenn die Eltern glaubhaft machen können, dem Minderjährigen solche Vertragsschlüsse verboten zu haben, sollte das ausreichen.
Denn weder können sie sämtliche Seiten mit Vertragsangeboten sperren noch dem Jugendlichen alle 5 Minuten über die Schulter sehen (und für einmal auf Internetauktionshaus [Name geändert] gehen und kaufen reicht eine Minute).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Michael123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank, und wie sieht das mit dem rückgaberecht/kündigungsrecht aus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen Punkt 1 wäre eine Kündigung gar nicht erforderlich, da überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist. Natürlich kann man "höchst vorsorglich" trotzdem eine Kündigung und/oder Widerruf aussprechen.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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