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Verfasst am: 16.05.06, 11:06 Titel: Kommanditeinlage und Gewinnbeteiligung
Ist für eine Gewinnbeteiligung Voraussetzung, daß die Kommanditeinlage zuvor bar und vollständig geleistet ist? Oder ist es gar nicht notwendig, die Kommanditeinlage voll zu leisten, so daß diese letztendlich nur eine Haftungssumme beziffert, die im Crash-Fall zu leisten ist?
Die Gewinnbeteiligung steht dem Kommanditisten zu. Wenn die Kommanditeinlage nicht oder nicht vollständig erbracht wurde, wird der Gewinn dem Kapitalanteil gutgeschrieben, praktisch also verrechnet und nicht ausgezahlt.
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