Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bestellung von Leitungswasser in Gaststätte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bestellung von Leitungswasser in Gaststätte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Riesling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 06:38    Titel: Bestellung von Leitungswasser in Gaststätte Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

wie beurteilt ihr denn fall:

angenommen ein gast bestellt in einem schankbetrieb statt dem "teuren" mineralwasser leitungswasser. nicht nur ein glas, z. b. für tabletten etc., sondern zu seinem wein gleich eine ganze karaffe ( 1 l ). er sagt aus, er vertrage die kohlensäure nicht.

selbstverständlich offeriert der tüchtige kellner vorher kohlensäurefreies mineralwasser, was der gast jedochablehnt. er bevorzuge das aus der leitung.

kann der betrieb hierfür etwas berechnen? was würdet ihr tun, diese lseitung auf der rechnung mit € 1,00 wieder zu finden?


danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pierre-Lachaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, es bleibt in Ermessen des Wirtes ob er was berechnet oder nicht, imerhin ist es eine erbrachte Leistung, Wasser fliesst auch nicht umsonst aus der Leitung. Der Kellner hat es serviert, anschliessend wird der Krug gespüllt, also 1€ ist schon ein freundliche Preis...
Überhaupt, wenn die Gastätte kohlensäurefreies Wasser auf die Karte hat, ist die Aussage "vertrage die Kohlensäure nicht, daswegen Leitungswasser" nicht mehr ganz berechtigt oder?
Gruß
Pierre
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Riesling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

sehe ich genauso. aber das ist eben so eine sache die die wenigsten verstehen.
wenn das ein gast auf der rechnung hat gibt es meinst was auf die mütze.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PeterundCo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 03:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wasser muss umsonst sein, gibt es auch in Frankreich überall. Der Gast konsumiert ja auch andere Dinge, meine meinung: da einfach nicht mehr hingehen

Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::
Wasser muss umsonst sein, gibt es auch in Frankreich überall.
Umsonst vielleicht, kostenlos muß es nicht sein (ist es für den Wirt übrigens auch nicht). Und zum Vergleich mit Frankreich: früher hieß es immer 'Dann geh' doch nach drüben'! Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wapiti
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mag schon lieber das Wasser, mit ein bisschen "Geist"

Trotzdem kann ich mich an meine heftigen Zeiten erinnern, da war bei mir nach zwei - drei Bier der Punkt erreicht, da hab ich mir erst mal ein Weizenglas Leitungswasser bestellt. Danach gings eben mit zwei - drei Bier weiter.

In jedem Gastronomiebetrieb, in dem ich aufgeschlagen bin, bekam ich das Leitungswasser nicht berechnet und finde das auch OK.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich NUR leitungswasser will, das is kacke, wür dich als wirt auch nicht mitmachen. wenn ich aber zum glas wein eben auch ein glas leitungswasser möchte, dann habe ich das glas wein ja bezahlt und würd als wirt auch nix berechnen.

bei whiskey nimmt man auch gern mal nen glas wasser dazu. also nix ungewöhnliches. oder berechnest du eiswürfel auch? Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe noch niemanden ein Glas Eiswürfel trinken sehen Smilie

M.E. gibt es kein Recht auf kostenloses Leitungswasser, auch wenn man sich für 100 € den Bauch vollschlägt.
Wenn der Wirt einem das Wasser auf Nachfrage kostenlos dazugibt, ist das nett, aber man sollte es ihm auch nicht ankreiden, wenn er es nicht tut.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

eiswürfel packt man in der regel ins getränk, zumindest in meinen regionen. ok, in anderen wäscht man sich damit vielleicht auch, grönland oder so Smilie
aber auf jeden fall ist ein eiswürfel gefrorenes wasser, und eiswürfel musst ich noch nie bezahlen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt denn, dass die Kosten für die Eiswürfelherstellung nicht in den 2 € enthalten sind, die Sie für Ihre Cola zahlen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.