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Hallo,
mal angenohmen händler a stellt im internet eine anzeige für ein gebraucht kfz. darauf meldet sich über email intersent b. dieser sagt er kauft das kfz. gut 2 wochen später ist das angebot immer noch im internet zusehn. worauf interessent c beim händler anruft, und dieser sagt ja es gibt zwar einen interessent b aber dieser hat den kaufvertrag noch nicht unterschrieben. man soll doch mal vorbeikommen. also kommt herr c zum händler a , schaut sich den wagen an und unterschreibt eine verbindliche bestellung. nun wollte herr c seine papiere abholen doch händler a hat auf einmal nen brief vom rechtsanwalt vom interessent b da das er den wagen doch haben will. wie sollte sich interessent c nun verhalten? da er ja im gegensatz zu b ja schon was unterschrieben hat.
Das kommt wohl mal darauf an, was c genau unterschrieben hat.
Grundsätzlich kann ein Vertrag (von einigen Ausnahmen abgesehen) formlos geschlossen werden, d.h. wenn a sagt, ich biete das KFZ zum Preis X an, b sagt, ich kaufe das KFZ zum Preis X, dann ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, an den a sich halten muss. Er hätte lediglich das Recht, bei Zahlungsverzug seitens b vom Vertrag zurückzutreten. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
c hat eine forumula unterschrieben wo verbindliche bestellung für gebruachte kraftzeuge draufsteht. ob oder was b unterschrieben oder nicht unterschrieben hat kann c leider nicht sagen.
mfg
AvD hat folgendes geschrieben::
Das kommt wohl mal darauf an, was c genau unterschrieben hat.
Grundsätzlich kann ein Vertrag (von einigen Ausnahmen abgesehen) formlos geschlossen werden, d.h. wenn a sagt, ich biete das KFZ zum Preis X an, b sagt, ich kaufe das KFZ zum Preis X, dann ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, an den a sich halten muss. Er hätte lediglich das Recht, bei Zahlungsverzug seitens b vom Vertrag zurückzutreten.
das hätte c ja auch getan, der preis wurde per handschlag festgemacht, und dann diese verbindliche bestellung unterschrieben.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.05.06, 16:49 Titel:
C hat dann wohl einen gültigen Kaufvertrag, den A erfüllen muß.
Fraglich wäre also allenfalls, ob B einen gültigen Kaufvertrag eingegangen ist. Dazu ist auf den genauen Wortlaut der Kommunikation zwischen A und B abzustellen.
Es würde jedenfalls nicht ausreichen, wenn lediglich A ein Inserat aufgibt und B daraufhin erklärt, den Wagen kaufen zu wollen. Das Inserat ist nämlich noch kein Angebot, sondern nur eine invitatio ad offerendum. Folglich wäre die Erklärung des B erst das Angebot, das dann noch der Annahme durch den A bedarf, damit ein Vertrag zustande kommt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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händler a behauptet nun, das er b einen kaufvertrag per fax zugeschickt hat und b hat den kaufvertrag unterschrieben per fax zurückgesendet hat? wäre dieser dann gültig?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.05.06, 23:53 Titel:
Ja. Dann hat A also das Auto zweimal verkauft und müßte wohl einem der beiden Käufer den entstandenen Schaden (gleichwertiges Auto anderswo teurer gekauft, anderes gutes Angebot im Vertrauen auf den abgeschlossenen Vertrag ausgeschlagen, für das Auto einen Interessenten gefunden, der mehr zahlt etc.) ersetzen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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c , musste leider feststellen das auf seiner verbindlichen bestellung , händler a nur abgestempelt hat, aber nicht unterschrieben ist. denke c wird sich nun damit abfinden müssen.
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