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Frage wegen eingestelltes Gerichtsverfahren

 
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KyuZo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 09:52    Titel: Frage wegen eingestelltes Gerichtsverfahren Antworten mit Zitat

Hallo zusammen... weiß nicht wirklich ob das hier hingehört habe aber eine Frage. Und zwar: Es wurde ein Gerichtsverfahren eingestellt weil beide Seiten sich geeinigt haben.... kann man dies wieder rückgengig machen und das Verfahen weiterführen? Wenn ja muss dies der Anwalt machen oder kann man das Selber machen???
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo KyuZo,

um die Einordnung zu erleichtern: Vor welchem Gericht lief denn das Verfahren (Amtsgericht, Verwaltungsgericht, ...)?
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KyuZo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Im Amtsgericht
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dann verschiebe ich den Thread mal ins Zivilprozeßrecht (zur Klarstellung: Thread stand ursprünglich im "Fahndungsforum").
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KyuZo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

jo danke^^ also kann mir jemand bei der oben gennanten Fragen helfen?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

KyuZo hat folgendes geschrieben::
jo danke^^ also kann mir jemand bei der oben gennanten Fragen helfen?


Gerne, allerdings reichen die Angaben noch immer nicht Smilie :

Was bedeutet, das "Gerichtsverfahren wurde eingestellt" und "weil beide Seiten sich geeinigt haben"?

Wurde in einem Zivilverfahren ein Vergleich geschlossen? Dann wurde das Verfahren nicht "eingstellt" sondern durch den Vergleich beendet. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Sollte "rückgängig machen" gewollt sein, weil die Gegenseite sich nicht an den Vergleich hält, so geht das nicht, vielmehr kann man in so einem Fall aus dem Vergleich vollstrecken.

Das sind aber nur Mutmaßungen, wie gesagt, es fehlen noch ein paar Infos zur Art des Verfahrens.
_________________
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Oder läuft noch eine Frist für den "Widerruf" des etwaigen Vergleichs?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

... oder wurde Erledigung erklärt oder wurde die Klage zurückgenommen oder...?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

KoMa hat folgendes geschrieben::
Sollte "rückgängig machen" gewollt sein, weil die Gegenseite sich nicht an den Vergleich hält, so geht das nicht, vielmehr kann man in so einem Fall aus dem Vergleich vollstrecken.

Wobei inzwischen gesicherte Rechtsprechung ist, daß in eng begründeten Ausnahmefällen auch der gerichtliche Vergleich trotz seiner "Janusköpfigkeit" als Prozeßerklärung und Vertrag anfechtbar sein kann... Aber wir wissen einfach zu wenig über den Sachverhalt...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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