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Welches Gericht zuständig?

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 10:52    Titel: Welches Gericht zuständig? Antworten mit Zitat

Bestimmt dumme Frage, aber naja, die gibts ja nicht Smilie


Die Parteien streiten darüber, ob ein Kaufvertrag vorliegt. Partei A sagt, es liegt ein Kaufvertrag vor, wo hingegen Partei B gerade dies verneint.

Partei A ist Privatperson. Partei B ist ein Unternehmen.

Partei A wohnt in Köln, und Partei B in München.

Welches Gericht ist zuständig?


dankedanke
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das des Erfüllungsortes, §29 I ZPO.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das des Erfüllungsortes, §29 I ZPO.

Naja, und das des Wohn-/Gesellschaftssitzes des Beklagten (wer immer das hier sein mag).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Partei A = Kläger
Partei B = Beklagter.

Diese streiten darüber, ob ein Kaufvertrag vorliegt.
Es geht um ein Auto, welches in Dresden liegt.


Habe ich das richtig verstanden, dass das AG Dresden (auch) zuständig ist?
_________________
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::

Habe ich das richtig verstanden, dass das AG Dresden (auch) zuständig ist?


Das hat hier noch keiner geschrieben? Wieso liegt denn das Auto in Dresden? Ist dort der vermeintliche Erfüllungsort des bestrittenen Vertrages? AG im übrigen nur wenn Wert des Streites unter 5.000.- EUR.

Welche Art Klage wurde oder soll erhoben werden? Etwa Feststellungsklage? Doch wohl eher weniger. Ein wenig mehr Infos, um was es geht, dann kommen wir vielleicht zu einer Lösung.

Also: Wer will was von wem woraus?

Gruß
Peter H.
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