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Verfasst am: 17.05.06, 10:52 Titel: Welches Gericht zuständig?
Bestimmt dumme Frage, aber naja, die gibts ja nicht
Die Parteien streiten darüber, ob ein Kaufvertrag vorliegt. Partei A sagt, es liegt ein Kaufvertrag vor, wo hingegen Partei B gerade dies verneint.
Partei A ist Privatperson. Partei B ist ein Unternehmen.
Partei A wohnt in Köln, und Partei B in München.
Welches Gericht ist zuständig?
dankedanke _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.05.06, 11:22 Titel:
Das des Erfüllungsortes, §29 I ZPO. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Diese streiten darüber, ob ein Kaufvertrag vorliegt.
Es geht um ein Auto, welches in Dresden liegt.
Habe ich das richtig verstanden, dass das AG Dresden (auch) zuständig ist? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Habe ich das richtig verstanden, dass das AG Dresden (auch) zuständig ist?
Das hat hier noch keiner geschrieben? Wieso liegt denn das Auto in Dresden? Ist dort der vermeintliche Erfüllungsort des bestrittenen Vertrages? AG im übrigen nur wenn Wert des Streites unter 5.000.- EUR.
Welche Art Klage wurde oder soll erhoben werden? Etwa Feststellungsklage? Doch wohl eher weniger. Ein wenig mehr Infos, um was es geht, dann kommen wir vielleicht zu einer Lösung.
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