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Verfasst am: 15.05.06, 07:54 Titel: Wie bekommt B seine Sachen wieder? Bitte helft!!
Hallo Zusammen
meine Frage ist. Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Folgender Fall:
A und B trennen sich. Bei B's Auszug vergißt er ein paar Sachen und Fotos die B gehören mitzunehmen.
Nun will B seine Sachen haben, aber leider will ihm A seine Sachen nicht mehr geben, weil er B einfach nur ärgern will.
B hat schon einiges versucht, aber A bleibt stur und will die Sachen einfach nicht hergeben.
Was kann B machen damit er seine Sachen wieder bekommt, die Sachen haben zwar keinen hohen materiellen wert
sind aber für B sehr wichtig.
Kann B da überhaupt was tun oder muss sich B damit abfinden dass er seine Sachen nicht bekommt?
Würde mich freuen wenn mir jemand hier helfen kann.
man könnte zwar an Unterschlagung o. ä. denken. Durch ein etwaiges Strafverfahren bekommt B aber seine Sachen nicht zurück. Notfalls muß B den A auf Herausgabe der Sache verklagen.
Das gehört aber ins Zivilprozeßrecht. Daher verschiebe ich den Thread vom "Strafrecht" hierher.
Hm...mich würde das Thema auch interessieren, ich wäre in dem Fall die Partei A.
Person B zieht aus und will plötzlich nach 3,5 Jahren ein paar Sachen wiederhaben. Tisch, Kerzenleuchter, nur so ein bisschen Kleinkram. Ehrlich gesagt habe ich überhaupt keine Lust Person B aus persönlichen Gründen etwas zurückzugeben. Ich denke die Verjährungsfrist tritt da auch in Kraft oder?
Bis jetzt hat Sie mir dies auch nur einmal per SMS geschrieben.
Zivilrechtlich könnte B ein Herausgabeanspruch gegen A aus § 985 BGB zustehen.
Dieser Anspruch sollte grds. auch problemlos durchgehen, fraglich ist nur ob er verjährt ist.
Sowohl nach altem (§ 195 BGB a.F.) als auch neuem Recht (§ 197 I Nr. 1 BGB) verjähren dingliche Ansprüche (Herausgabeanspruch des Eigentümers) nach 30 Jahren. Einzige Ausnahme: § 937 BGB. Danach erwirbt der Eigenbesitzer (sofern gutgläubig) nach 10 Jahren Eigentum an der Sache.
A wird hier, da er B ja nur ärgern will, kaum gutgläubig sein. B kann die Sache also nach § 985 BGB 30 Jahre lang herausverlangen.
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