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Muss ich mich ausziehn?
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LizardKing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 00:29    Titel: Muss ich mich ausziehn? Antworten mit Zitat

Da ich bis jetzt noch nicht mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen bin, hatte ich es auch noch nicht nötig mich hier anzumelden, naja jetzt ist es soweit Traurig
Folgendes hat sich zugetragen:
Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei mir ein Joint gefunden. Das ganze findet in Bayern statt, klar. Gut, dieser eine Joint, mit keine Ahung wieviel Unmengen an Mariuhana, last es 0,2 gr. sein, ist Grund für eine Anzeige. Klar, die Polizei muss ja ihre Arbeit machen. Ok, ich versuche bei der Sache zu bleiben! Also mit aufs Präsidium. Papier gedönst, irrwitzige Belehrungen, Einschüchterung, Drohungen aber dann auch Kontra von meiner Seite. Also ich hab schon gesagt was ich von der ganzen Sache halte und wie lächerlich ich das finde!!
Dann hieß es: Erkennungsdienst! Fingerabdrücke, Fotos!! Wegen einem Joint!!! Mit den Augen rollen wären die in den zwei Stunden auf Terroristenjagdt gegangen, wäre das sinnvoller gewesen, nagut..
Fotos, und so waren ja noch ok. Dann hieß es ausziehn! Ich hab gedacht ich hör nicht richtig. Ich fahr auf ein gechilltes Wochenende und lande bei der Polizei und soll stripen. Aber klar, könnte ja sein, dass ich nachdem ich den Joint rauche nackt eine Bank überfalle, da müssen die schon wissen ob ich jetzt in der XXL-Klasse bin oder vielleicht doch eher Medium... Lachen
Ich fragte dann noch wie das wäre wenn ich das jetzt verweigern würde: "Dann machen sie das gewaltsam, oder was?" Polizist: "Wenn es nicht anders geht"
Ok, hab dann klein bei gegeben. Das war doch Einschüchterung pur!

War das jetzt rechtens? Darf die Polzei mich so behandeln? Und wie schaut das mit dem Verstoß gegen BtmG aus, was blüht mir da wegen diesem riesen Joint Winken ? Wie lange bleiben die Daten gespeichert? Kann ich bei einer Einstellung des Verfahrens eine Löschung beantragen?

Vielen Dank schon mal vorweg!!
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Don
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr merkwürdige schreibweise und gedankengänge.
Die Polizei möchte nicht ihre Statur begutachten, sondern eher schauen ob sie noch mehr Drogen am Körper bei sich tragen.

Vollkommen legitim, wer schon drogen nimmt der muss auch mit konsequenzen rechnen.

Zitat:
"Dann machen sie das gewaltsam, oder was?" Polizist: "Wenn es nicht anders geht"

Das finde ich allerdings merkwürdig...
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Don hat folgendes geschrieben::

Zitat:
"Dann machen sie das gewaltsam, oder was?" Polizist: "Wenn es nicht anders geht"

Das finde ich allerdings merkwürdig...


Schlichter Hinweis auf die Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung als letztes Mittel.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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LizardKing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Don hat folgendes geschrieben::
Sehr merkwürdige schreibweise und gedankengänge..


Tut mir Leid!

Don hat folgendes geschrieben::

Die Polizei möchte nicht ihre Statur begutachten, sondern eher schauen ob sie noch mehr Drogen am Körper bei sich tragen.


Das war keine Leibesvisitation, sondern die Erkennungsdienstliche Behandlung.

Don hat folgendes geschrieben::
Vollkommen legitim, wer schon drogen nimmt der muss auch mit konsequenzen rechnen..


Ich war nüchtern!
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

LizardKing hat folgendes geschrieben::

Don hat folgendes geschrieben::

Die Polizei möchte nicht ihre Statur begutachten, sondern eher schauen ob sie noch mehr Drogen am Körper bei sich tragen.


Das war keine Leibesvisitation, sondern die Erkennungsdienstliche Behandlung.


Aha, womit begründen Sie diese Behauptung?
LizardKing hat folgendes geschrieben::


Ich war nüchtern!


Wofür soll das relevant sein? Davon, dass man aussen am körper Drogen verbirgt wird man üblicherweise nicht automatisch high.
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LizardKing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Don hat folgendes geschrieben::

Aha, womit begründen Sie diese Behauptung?


Weil die Beamten wärend der Begutachtung meines Körpers, Merkmalwerte in ein Formblatt eintrugen!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Körperlichen Erkennungsdienst gibt es nicht. Wenn Sie nicht wissen, was eingetragen wurde, kann es alles mögliche gewesen sein.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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DIDDIRO
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:25    Titel: Der Konsum Antworten mit Zitat

ist es nicht, sondern der Besitz und das Mitführen von BM

Beckstein lässt grüssen Verrückt Verrückt

siehe dazu auch Hans Söllner 241255 Weinen Böse Sehr böse

mfG
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nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
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LizardKing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Körperlichen Erkennungsdienst gibt es nicht. Wenn Sie nicht wissen, was eingetragen wurde, kann es alles mögliche gewesen sein.


Was war das denn dann? Die Beamten hatten einen zweiseitigen Bogen mit vielen Kästchen, in die sie irgendwelche Werte eintrugen. Besondere Merkmale am Oberkörper, Gewicht usw. Zu guter Letzt eben auch wie mein Penis aussieht, und mein Hinterteil!
Mir is klar, dass ich gegen das Gesetzt verstoßen haben, aber eine solche Behandllung wegen einem einzigen Joint?! Ich bin doch wegen diesem Vergehn keine Gefahr für die Gesellschaft.
Ich finde es erschreckend, wie schnell und einfach so hart durchgegriffen werden darf!!
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

LizardKing hat folgendes geschrieben::
Da ich bis jetzt noch nicht mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen bin, hatte ich es auch noch nicht nötig mich hier anzumelden,


Geschockt Naja, ich habe mich auch ohne Gesetzeskonflikt hier angemeldet.... Lachen

LizardKing hat folgendes geschrieben::

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei mir ein Joint gefunden.


Was Ihre Aussage widerlegt, dass Sie noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten wären. Sie sind es schon, nur hat es bisher niemand gemerkt. Winken

LizardKing hat folgendes geschrieben::

Das ganze findet in Bayern statt


Das ist natürlich Pech...... Winken

LizardKing hat folgendes geschrieben::

Die Beamten hatten einen zweiseitigen Bogen mit vielen Kästchen, in die sie irgendwelche Werte eintrugen. Besondere Merkmale am Oberkörper, Gewicht usw. Zu guter Letzt eben auch wie mein Penis aussieht, und mein Hinterteil!


Diese Vorgehensweise ist mir auch neu und erscheint etwas merkwürdig. Leider kann man ohne genaue Kenntnisse der Umstände und Tatsachen wenig dazu sagen.
Ihre Ausgangslage ist halt etwas ungünstig aufgrund des vorwerfbaren BtM-Verstoßes. Da wird zwar vermutlich nicht viel nachkommen, auch wenn die Bayern da immer noch härter durchgreifen. Ob Sie aber gegen die Polizeimaßnahmen vorgehen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Hier kann man dazu nur wenig sagen.

Gruß
mc
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LizardKing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Umstände hab ich doch beschrieben.
Bei mir wurde ein Joint gefunden. Mehr war nicht. Ich bin ja kein Experte, aber mit welcher rechtlichen Grundlage muss ich dann erfasst werden? Wer beurteilt das, oder warum ist es überhaupt notwendig das zu tun? Wie gesagt, ich hatte vorher ein blühten reine West, hab niemandem etwas angetan.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

LizardKing hat folgendes geschrieben::
Die Umstände hab ich doch beschrieben.
Bei mir wurde ein Joint gefunden. Mehr war nicht. Ich bin ja kein Experte, aber mit welcher rechtlichen Grundlage muss ich dann erfasst werden? Wer beurteilt das, oder warum ist es überhaupt notwendig das zu tun? Wie gesagt, ich hatte vorher ein blühten reine West, hab niemandem etwas angetan.


Ob das Geschehene rechtmäßig war oder nicht können sie durch eine Klage feststellen lassen. Falls sie einfach nur eine Erklärung des ganzen Wünschen: Sie können um nachträgliche schriftliche Begründung der Maßnahme ersuchen bei der betreffenden Behörde. Sie können auch schlicht mal anfragen bei höherer Stelle, wie sich das laut Polizei gerechtfertigt haben soll./darstellt.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Sie sicher, dass ihre körperlichen Merkmale festgehalten wurden oder konnten sie nur beobachten, dass während der Durchsuchung(etwas anderes kann ich mir einfach nicht vorstellen - Aussehen des Penis und des Hinterteils in den Akten???) weiter Unterlagen ausgefüllt wurden?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal ein Denkansatz: Wenn es ein Formular für eine Maßnahme tatsächlich gibt, so gibt es oder gab es jedenfalls auch irgendeine gesetzlich vorgesehene Standardmaßnahme, die derartige Untersuchungen vorsieht. Daher dürfte Aufklärung auch problemlos ermittelbar sein, welchem Zweck das Ganze dienen sollte und auf welche Ermächtigungsgrundlage sich das stützt.
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cyf
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

LizardKing hat folgendes geschrieben::
Dann hieß es: Erkennungsdienst! Fingerabdrücke, Fotos!!

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Körperlichen Erkennungsdienst gibt es nicht. Wenn Sie nicht wissen, was eingetragen wurde, kann es alles mögliche gewesen sein.
???


StPO § 81b
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.


Zu den erkennungsdienstlichen Maßnahmen gehören auch z.B. die Feststellung körperlicher Eigenschaften wie Größe, Haar-, Haut-, und Augenfarbe, Dialekt usw. Hat der Threadstarter z.B. ein oder mehrere Piercings, Tatoos, Narben?

In manchen Bundesländern benutzt die Polizei bei der Ed-Behandlung einen Fragebogen in den diese Werte eingetragen werden.



MfG
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