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Hallo,
Ich bin Vorstand in einem relativ neuen und kleinen Jugendkulturverein. Gleich zum Thema:
Wir veranstalten gelegentlich Konzerte in einem öffentlichem Gebäude, dass wir dann immer für einen Tag anmieten. Um gegen irgendwelche Schäden versichert zu sein sind wir zur [Name redaktionell gelöscht] und haben uns beraten lassen, zwecks einer Vereins- (Betriebshaftpflicht). Auch hab ich mir ein Angebot für eine einzelne Veranstaltungsversicherung geholt. Der Versicherungsagent riet uns, da wir ja öfter Veranstaltungen machen zur Betriebshaftpflicht. Diese kostet 200 Euro im Jahr gegenüber 100 Euro für eine einzelne Veranstaltung.
Da beim letzten Konzert ein Schaden an einer weißen Präsentationswand eingetreten ist, sagte man mir, dass die Versicherung bei gemieteten Gegenständen nicht greift. Ist dem wahrlich so? Das ist schließlich eines der Hauptrisiken, dass an der gemieteten Sound- oder Lichtanlage oder anderen Gegenständen im Gebäude etwas zu bruch geht.
Es war in diesem Fall kein großes Problem, aufgrund der relativ niedrigen Schadenssumme. Allerdings würde ich doch gerne wissen ob das in der Tat so ist und gemietete Dinge nicht versichert sind. Wäre dies bei der Veranstaltungsversicherung für einen Tag anders?
Danke!
Hallo,
Ich bin Vorstand in einem relativ neuen und kleinen Jugendkulturverein. Gleich zum Thema:
Wir veranstalten gelegentlich Konzerte in einem öffentlichem Gebäude, dass wir dann immer für einen Tag anmieten. Um gegen irgendwelche Schäden versichert zu sein sind wir zur [Name redaktionell gelöscht] und haben uns beraten lassen, zwecks einer Vereins- (Betriebshaftpflicht). Auch hab ich mir ein Angebot für eine einzelne Veranstaltungsversicherung geholt. Der Versicherungsagent riet uns, da wir ja öfter Veranstaltungen machen zur Betriebshaftpflicht. Diese kostet 200 Euro im Jahr gegenüber 100 Euro für eine einzelne Veranstaltung.
Da beim letzten Konzert ein Schaden an einer weißen Präsentationswand eingetreten ist, sagte man mir, dass die Versicherung bei gemieteten Gegenständen nicht greift. Ist dem wahrlich so? Das ist schließlich eines der Hauptrisiken, dass an der gemieteten Sound- oder Lichtanlage oder anderen Gegenständen im Gebäude etwas zu bruch geht.
Es war in diesem Fall kein großes Problem, aufgrund der relativ niedrigen Schadenssumme. Allerdings würde ich doch gerne wissen ob das in der Tat so ist und gemietete Dinge nicht versichert sind. Wäre dies bei der Veranstaltungsversicherung für einen Tag anders?
Danke!
Ich glaube nicht, Haftpflicht ist Haftpflicht und gemietet oder geliehen ist nunmal gemietet oder geliehen...
Die Haftpflicht ist für Schäden gegenüber Dritten, also Besucher, denen irgendwas passiert und euch dafür haftbar machen wollen... nicht für geliehene Sachen (es ist ja keine Sachversicherung...) Also entweder ihr Kauft die Sachen und versichert sie selbst, oder sorgt dafür das die Sachen anderweitig durch den Verleiher versichert sind... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
wieso postest Du gleich mehrfach hintereinander, Du kannst Deinen Beitrag doch einfach editieren.
@weslypipes
Die Nennung von Gesellschaften ist hier nicht so gerne gesehen.
Aber Fakt ist tatsächlich, dass in den meisten Betriebs-/Veranstaltungshaftpflicht-Verträgen aus der Vergangenheit die Mietsachschäden expliziet ausgeschlossen waren. Nach und nach beginnen aber die ersten VU wieder dieses Risiko, teilweise sogar ohne Mehrbeitrag, einzuschließen. _________________ MfG,
Duisburger
Die Veranstaltungs-HA greift vor allem bei Schadenersatzansprüchen von Besuchern, die bei/während der Veranstaltung zu Schaden gekommen sind. Die meisten Vermieter legen nämlich per Vertrag (hier bitte ggf. in den Mietvertrag sehen) diese Schadenersatzansprüche auf den Mieter um. Das funktioniert natürlich nur im Innenverhältnis, kann aber besonders bei Personenschäden sehr teuer werden. Daher ist es m.E. auch sehr wichtig, diesen Bereich abzudecken.
Zum Bereich Mietsachschäden: In vielen Bedingungen sind folgende Schadenursachen eingeschlossen: Brand, Blitzschlag, Explosion; Abwasser, Leitungswasser. Meist mit einer Höchst-Deckungssumme.
Die von Ihnen genannten Schäden können meines Wissens nach nicht versichert werden. Sonderbedingungen gibt es z.B. für besondere Veranstalter, z.B. im Medienbereich. Hier ggf. nochmals nachfragen.
@Dookie82
wieso postest Du gleich mehrfach hintereinander, Du kannst Deinen Beitrag doch einfach editieren.
Das weiß ich auch, aber es war erstens nicht beabsichtigt und zweitens habe ich vor dem ersten posten auf absenden und dann auf abbrechen gedrückt,weil ich noch etwas ändern wollte... hab halt danach nicht nochmal reingeschaut, sonst hätt ich es gesehen unf natürlich noch gelöscht... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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