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Teilungsversteigerung

 
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Smile
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 11:59    Titel: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo...brauche Euere hilfe.Meine Ex-Frau und ich haben ein gemeinsames Haus in der Ehe gekauf. Ich bewohne das Haus meineEx ist mit meiner Tochter 12 und meinem Adoptivsohn 15 und Ihren neuen Partner in einer Mietwohnung gezogen. Meine Ex hat die Teilungsversteigerung beantragt. Eine gütliche Einigung ist nicht möglich, da Sie wie sie mit selber sagte "mich fertig machen will". Ich möchte gerne das Haus behalten. Was muss ich tun? Hat jemand Erfahrung. Ich werde auf jedenfall zum Anwalt gehen (hoffentlich ein Guter) . Wollte mich aber schonmal vorab erkundigen. Danke im Voraus.

R.
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Blubberbrause
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 12:07    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

bei einer scheidung musst du deiner frau ihren anteil am haus ausbezahlen oder es muss verkauft werden. wenn du sie auszahlen kannst kannst du das haus behalten, kein problem, wenn nicht wird´s auf versteigerung hinauslaufen, bei der du dann auch mitsteigern kannst
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Odd72
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 12:41    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Wer ist Eigentümer des Hauses, wer ist Darlehensnehmer? Hat die Bank der Teilungsversteigerung schon zugestimmt?
Seid Ihr denn schon geschieden? Wenn ja, warum wurde die Sache mit dem Haus nicht schon bei der Scheidung geklärt?

Versuche Deiner Frau klar zu machen, daß Ihr alle (auch Deine Frau) draufzahlt, wenn das Haus in die Teilungsversteigerung geht. Solltest Du genug Geld zur Verfügung haben, zahle Deine Frau aus - davon hat sie mehr. Und wenn nicht, versuche, das Haus erstmal "normal" zu verkaufen - bei einer Zwangs- oder gar Teilungsversteigerung bleibt normalerweise nix mehr übrig außer noch ein Berg Schulden.

Sollte es trotzdem zu einer Teilungsversteigerung kommen, kannst Du natürlich mitbieten. Du hast aber nicht die 100%ige Sicherheit, auch den Zuschlag zu bekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 14:16    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Wir sind bereits geschieden. Über das Haus haben wir uns vorher mündlich geeinigt, leider bin ich reingefallen, Sie will davon nichts mehr wissen. Auszahlen kann ich Sie nicht weil Sie es einfach nicht möchte...ich habe keine andere Wahl als es zu ersteigern.

Gruss R.
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Odd72
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 15:03    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Habt Ihr denn keinen Zugewinnausgleich gemacht? In diesem Rahmen wäre die Sache mit dem Haus auch geklärt worden.

Gehe ich recht in der Annahme, daß Deine Exfrau noch Miteigentümerin des Hauses ist und deshalb einem Verkauf nicht zustimmt ("um Dich fertig zu machen")? Wer trägt die Darlehenskosten? Hast Du denn schon mit der Bank gesprochen, ob sie der Teilungsversteigerung zustimmt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 15:49    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Ich trage die Kosten. Mit meiner Bank habe ich noch nicht gesprochen.

R
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Smile
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 07:12    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Was heisst das eigentlich das die Bank der Teilungsversteigerung zustimmen muss.
Kann mir das jemand erklären ?

Gruss R.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 07:14    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Smile hat folgendes geschrieben::
Was heisst das eigentlich das die Bank der Teilungsversteigerung zustimmen muss.
Kann mir das jemand erklären ?

Gruss R.


Das kann Ihnen niemand erklären, da es nicht stimmt.
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Smile
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 07:31    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Bin ein bisschen ratlos weil ich nicht weiss welchen Anwalt ich für diese Sache aufsuchen soll...hat das auch mit Scheidungsrecht zu tun...aber geschieden bin ich ja schon..oder Immobilienrecht? Keine Ahnung...welchen Fachrichtung muss der Anwalt haben.

R.
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