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mich interessiert mal, ab wann die 14-tägige widerrufsfrist für im internet abgeschlossene verträge anfängt zu laufen.es gibt ja immer eine auftragsbestätigung. gilt die frist erst ab dieser oder schon ab onlineantrag?
Verfasst am: 18.05.06, 11:46 Titel: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Es kommt darauf an, ob im Online-Antrag rechtlich korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Schauen Sie sich § 355 Abs. 2 BGB genau an. Ist dies der Fall, beginnt die Frist mit dem Online-Antrag.
Immerhin bestimmt § 355 Abs. 2 S. 4 BGB, dass den Unternehmer die Beweislast trifft.
Vorsicht: Nicht alle Internet-Verträge sind Verbraucherverträge bzw. Fernabsatzverträge. Verträge zwischen Privaten fallen z.B. nicht darunter.
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