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Verfasst am: 10.05.06, 20:48 Titel: 2 Jahre meines Lebens verloren wegen Fehlentscheit!!
Hallo Leute
Ich bin vor 2 Jahren von einem arzt (LVA) Arbeitsunfähig geschrieben worden (der mich nie gesehen hat)!!
Danach wurde mir das Arbeitslosengeld gestrichen und rutschte in die Sozialhilfe
Habe dann gegen Arbeitsamt und LVA geklagt und es wurde ein Vergleich vorgeschlagen:
Bekomme mein arbeitslosengeld 1monat und arbeitslosenhilfe der letzten 24 monate zurückerstattet. Bin voll Arbeitsfähig usw.
Jedenfalls will ich seit 1,5 jahren mich selbstständig machen und mir wurden sämtliche anträge abgelehnt (da ja laut LVA arbeitsunfähig )
Das Sozialamt hat danach zufolge ja Rückansprüche an das arbeitsamt
grundsicherung und miete wenn ich aber das genau von meinem vergleich abgezogen bekomme geht es auf null auf
Frage 1 wie wird das berechnet???
Frage 2 wie kann ich vorgehen das ich in meine selbstständigkeit komme ohne andauernd irgendwelche ablehnungen zubekommen die unbegründet sind und auch wieder klagefähig sind
Ich war Laut Lva am schluss geistig behindert und sollte in eine Behinderten einrichtung arbeiten Da alle Gutachten bewiesen haben das ich ein "Normalo" bin ,ginen mir die letzten 2 jahre von "meinem leben verloren.
Frage 3 : War ein vergleich falsch und kann ich zu einer entschädigung trotzdem kommen?
Letzte Frage :Brauch ich einen Anwalt der mir das ganze regelt bevor wieder was vermasselt wird und wer kann mir da helfen
hallo!
rate ihnen zu einem fachanwalt für sozialrecht und arbeitsrecht.
es kann sein das hier die kosten eines anwalts die behörde tragen muss, da diese ja unrechtmäßig zu ihrem nachteil gehandelt hat.
ansonsten:
wenn sie die kosten nicht tragen können wegen minderen einkommen , können sie beim amtsgericht auch einen beratungsgutschein erhalten mit dem sie für eine gebühr von 10 euro (wird meist erlassen) den anwalt ihrer wahl aufsuchen können.der anwalt regelt das alles dann aussergerichtlich.sollte etwas vor gericht gehen, wird man nach prüfung, ihnen eventuell prozesskostenhilfe gewähren.
viel erfolg!
Zuletzt bearbeitet von ephedrelia am 10.05.06, 21:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.05.06, 21:24 Titel:
Dann verschieb ich mal nach Sozialrecht.
Und hierzu:
Mammut-Security hat folgendes geschrieben::
Brauch ich einen Anwalt der mir das ganze regelt bevor wieder was vermasselt wird
m.E. sollten Sie sich unbedingt einen Anwalt nehmen! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
es kann sein das hier die kosten eines anwalts die behörde tragen muss, da diese ja unrechtmäßig zu ihrem nachteil gehandelt hat.
Nein, denn das Widerspruchsverfahren ist offenbar bereits abgeschlossen. Der TE kann die Kosten für das Widerspruchsverfahren geltend machen, da er ja hier obsiegt hat, nicht aber für das nun folgende Verfahren der Ausführung der Abhilfeentscheidung. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ich weiss nicht was ich jetzt wirklich tuhen soll ,ich Denke das ich ohne Anwalt wahrscheinlich nicht weiter komme.
Heute morgen war das amt persönlich bei mir um meine wohnung zu kontrollieren !
Ich finde es auch sehr komisch das in 24stunden das sozialamt sich bei dem arbeitsamt meldet wegen ihrer vorderung und ich 2 jahre warten muss und sich nichts bewegt und habe das gefühl das es auch in zukunft so weiter geht .
Ich möchte nur mein Recht .
MFG
Manfred
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