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2 Jahre meines Lebens verloren wegen Fehlentscheit!!

 
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Mammut-Security
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Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 20:48    Titel: 2 Jahre meines Lebens verloren wegen Fehlentscheit!! Antworten mit Zitat

Hallo Leute

Ich bin vor 2 Jahren von einem arzt (LVA) Arbeitsunfähig geschrieben worden (der mich nie gesehen hat)!!
Danach wurde mir das Arbeitslosengeld gestrichen und rutschte in die Sozialhilfe
Habe dann gegen Arbeitsamt und LVA geklagt und es wurde ein Vergleich vorgeschlagen:

Bekomme mein arbeitslosengeld 1monat und arbeitslosenhilfe der letzten 24 monate zurückerstattet. Bin voll Arbeitsfähig usw.

Jedenfalls will ich seit 1,5 jahren mich selbstständig machen und mir wurden sämtliche anträge abgelehnt (da ja laut LVA arbeitsunfähig Mit den Augen rollen )
Das Sozialamt hat danach zufolge ja Rückansprüche an das arbeitsamt
grundsicherung und miete wenn ich aber das genau von meinem vergleich abgezogen bekomme geht es auf null auf
Frage 1 wie wird das berechnet???
Frage 2 wie kann ich vorgehen das ich in meine selbstständigkeit komme ohne andauernd irgendwelche ablehnungen zubekommen die unbegründet sind und auch wieder klagefähig sind
Ich war Laut Lva am schluss geistig behindert und sollte in eine Behinderten einrichtung arbeiten Mit den Augen rollen Da alle Gutachten bewiesen haben das ich ein "Normalo" bin ,ginen mir die letzten 2 jahre von "meinem leben verloren.
Frage 3 : War ein vergleich falsch und kann ich zu einer entschädigung trotzdem kommen?

Letzte Frage :Brauch ich einen Anwalt der mir das ganze regelt bevor wieder was vermasselt wird und wer kann mir da helfen

MFG

Manfred
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ephedrelia



Anmeldungsdatum: 06.05.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo!
rate ihnen zu einem fachanwalt für sozialrecht und arbeitsrecht.

es kann sein das hier die kosten eines anwalts die behörde tragen muss, da diese ja unrechtmäßig zu ihrem nachteil gehandelt hat.

ansonsten:

wenn sie die kosten nicht tragen können wegen minderen einkommen , können sie beim amtsgericht auch einen beratungsgutschein erhalten mit dem sie für eine gebühr von 10 euro (wird meist erlassen) den anwalt ihrer wahl aufsuchen können.der anwalt regelt das alles dann aussergerichtlich.sollte etwas vor gericht gehen, wird man nach prüfung, ihnen eventuell prozesskostenhilfe gewähren.

viel erfolg!


Zuletzt bearbeitet von ephedrelia am 10.05.06, 21:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das gehört nach Sozialrecht.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Dann verschieb ich mal nach Geschockt Sozialrecht.

Und hierzu:
Mammut-Security hat folgendes geschrieben::
Brauch ich einen Anwalt der mir das ganze regelt bevor wieder was vermasselt wird
m.E. sollten Sie sich unbedingt einen Anwalt nehmen!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 06:10    Titel: Antworten mit Zitat

ephedrelia hat folgendes geschrieben::
es kann sein das hier die kosten eines anwalts die behörde tragen muss, da diese ja unrechtmäßig zu ihrem nachteil gehandelt hat.
Nein, denn das Widerspruchsverfahren ist offenbar bereits abgeschlossen. Der TE kann die Kosten für das Widerspruchsverfahren geltend machen, da er ja hier obsiegt hat, nicht aber für das nun folgende Verfahren der Ausführung der Abhilfeentscheidung.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Mammut-Security
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 11:34    Titel: ??? Antworten mit Zitat

Frage Ich weiss nicht was ich jetzt wirklich tuhen soll ,ich Denke das ich ohne Anwalt wahrscheinlich nicht weiter komme.
Heute morgen war das amt persönlich bei mir um meine wohnung zu kontrollieren !
Ich finde es auch sehr komisch das in 24stunden das sozialamt sich bei dem arbeitsamt meldet wegen ihrer vorderung und ich 2 jahre warten muss und sich nichts bewegt und habe das gefühl das es auch in zukunft so weiter geht .
Ich möchte nur mein Recht .
MFG
Manfred
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Mammut-Security
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Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 12:36    Titel: Das misserable spiel geht weiter Antworten mit Zitat

Natürlich ist es erstaunlich das ich jetzt auch zuhause besucht werde

Die Bitte zur Empfehlung eines Anwalts wurde redaktionell gelöscht - bitte nutzen Sie z.B. die Angebote hier!

MFG
Manfred
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