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Lieferung von defekter Ware - wer muss was beweisen?

 
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fcori
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 12:30    Titel: Lieferung von defekter Ware - wer muss was beweisen? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie würde das denn ausschauen, wenn ein Kunde im Internet (großes Auktionshaus) einen Backofen sieht, den er dann kurz drauf von diesem Auktionshaus-Händler kauft, allerdings ausserhalb der Auktion? In den Bestelltext würde er reinschreiben, dass er sich auf das Auktionsangebot bezieht, und der Preis so und so ist und als Lieferung frei Haus versichert hinter die erste geschlossene Türe gilt. Der Händler hatte im Auktionstext stehen, dass die Frachtkosten so und so sind, "versicherter Sonderversand".

Ja, und dann überweist man den Betrag und erhält kurz darauf tatsächlich die gewünschte Ware - jedoch mit zahlreichen Mängeln, z. B. vielfache Emailleabsplitterungen. Und dann geht der Händler her und behauptet eiskalt, bei ihm sei der Backofen in Ordnung gewesen, er habe das vor Versand mit einem Kollegen geprüft, der das auch gerne bezeugen kann, keine Mängel und nichts, und vielleicht ist das ja auf dem Transport passiert oder dem Kunden ist der Backofen heruntergefallen oder so, ihn geht das jedenfalls nichts an.

Was macht denn da der arme Kunde am besten?

Vielen herzlichen Dank an jedem, der diesem Kunden zu seinem Recht verhelfen kann!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 12:57    Titel: Re: Lieferung von defekter Ware - wer muss was beweisen? Antworten mit Zitat

fcori hat folgendes geschrieben::
vielleicht ist das ja auf dem Transport passiert


Der VK schuldet aber auch ordnungsgemäßen Transport. Wenn der K selbst einen Zeugen für das Auspacken hat, muß er sich überlegen, ob er es darauf ankommen läßt, gegen den angeblichen Zeugen des VK anzugehen.
Erfahrungsgemäß fallen viele falsche Zeugen vor Gericht auf die Nase...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Donny
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 128
Wohnort: Reg.Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Zeit kenne ich einen ähnlichen Fall, der VK hat mangelhafte Ware geliefert und erzählt was von Zeugen bei der Versendung. Der Wert der Ware ist gott sei dank nicht sehr hoch.

Was mich interessieren würde, gibt es eine sichere Vorgehensweise beim Empfang oder gibt es verbraucherschützende Regeln?

Wie schützen sich denn die Rechtsexperten in diesem Forum vor diesem Ärger?
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