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Vor über 20 Jahren hatte ich eine vermögensbildende Lebensvers. abgeschlossen, Monatsbeitrag = € 26,59; Arbeitgeber- (VL-) Anteil = 6,85.
Am 1.12.2005 begann mein Ruhestand. Gleichzeitig erlosch mein VL-Anspruch.
Weil kein VL-Anteil mehr fließt, ist die Lebensvers. für mich einerseits wirtschaftl. nicht mehr sinnvoll, andererseits dürften Zahlungen für VL-Verträge "aus eigener Tasche" und ohne ArbGeber-Beteiligung unzulässig sein.
Ist es sinnvoll, den Vertrag jetzt ab 1.12.2005 ruhend zu stellen (keine "Kündigung")? Drohen mir dadurch wirtschaftl. Nachteile?
Wie kann ich solche ggf. abwenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
*winkt* Quasterich
Wie lange läuft der Vertrag denn noch? Ich gehe mal davon aus, vielleicht noch zwei, drei Jahre. Zum Ende der Laufzeit einer Lebensversicherung erzielt man immer den meisten Gewinn (Zinseszinseffekt).
Daher mein Rat: Vertrag privat aus eigenen Mitteln weiterzahlen! Das ist möglich, einfach an den Versicherer wenden zwecks Einzugsermächtigung.
Eine Beitragsfreistellung wäre m. E. nicht sinnvoll, da mit Verlusten verbunden. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
wo gibts denn bei der beitragsfreistellung verluste?
beitragsfreistellen hat m.w. keine besonderen nachteile.
die ablaufleistung wird natürlich geringer, weil ja keine beiträge mehr einbezahlt werden, aber das bisher angelaufene guthaben wird weiterhin verzinst. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wior hatten hier letztens den Thread "Private Rentenversicherung beitragsfreistellen".
Zitat:
willa hat folgendes geschrieben::
Es stimmt!
Der aus dem Deckungskapital abzüglich Stornoabschlag berechnete Rückkaufswert Ist der Einmalbeitrag zu der beitragsfrei gestellten Versicherung. Es ist also Jacke wie Hose, ob man rückkauft oder beitragsfrei stellt - Verluste sind zunächst gleich. Der Rückkauf wird sich aber als vorteilhafter darstellen, wenn man die Summe selbst mit einer besseren Rendite anlegt, als die Versicherung als Rechnungszins ansetzt zuzügl. eventueller Überschüsse.
Die beitragsfreie Summe ist natürlich immer höher, als der Rückkaufswert, da sie ja auf den Ablauf hochgerechnet ist und das Todesfallrisiko ist ggf. auch in dieser Höhe abgedeckt.
Also Verluste.
Außerdem auch teilweiser Verlust des Zinseszinseffekts, den ich schon angesprochen hatte.
EDIT: Der damalige Hinweis kam von Dookie, willa hatte ihn sich nur nochmal von woanders bestätigen lassen- sorry _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Verfasst am: 24.05.06, 06:23 Titel: vermögenswirksame Lebensvers. mit VL-Zahlungen des Arbeitgeb
Die Laufzeit ist von Febr. 1987 - Febr. 2018. Ich gehe davon aus, dass eine Zahlung der monatl. Beiträge "aus eigener Tasche" gar nicht möglich ist, da dem gesamten Vertrag das 3. Vermögensbildungsgesetz bzw. ein gleichartiges älteres Gesetz zugrunde liegt und deshalb unbedingt regelmäßige VL-Zuschüsse durch den Arbeitgeber voraussetzt, die ja seit 1.12.2005 entfallen.
Weil eine Kündigung immer in solchen Fällen das Ungünstigste ist, meine ich, dass Ruhenlassen die einzige vernünftige Alternative bedeutet.
Ich danke Euch für Eure Meinungsäußerung hierzu.
*winkt* Quasterich
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