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Verfasst am: 18.05.06, 08:37 Titel: Rechte bei Möbelreklamation
Hallo Forum,
folgender Ablauf:
Okt. 2005: Kauf eines (relativ hochpreislichen) Schranks, Zahlung von 50 % des Kaufpreises.
1. April 2006: Lieferung, Ware ist beschädigt und alle Einlegeböden fehlen. Schrank ist daher nicht nutzungsfähig. Schäden werden fotografiert und persönlich beim Möbelhaus reklamiert. Schrank verbleibt in der Wohnung des Bestellers.
Möbelhaus bestätigt schriftlich einen Austausch Ende April/ Anfang Mai. Eine weitere Zahlung erfolgt nicht.
17. Mai: Rückfrage beim Möbelhaus, da nichts geschah. Aussage des Möbelhauses, der italienische Hersteller besteht auf Nachbesserung. Der Schrank müsse abgeholt, in Italien repariert und neu geliefert werden.
Der Kunde möcht einen intakten Schrank aber andererseits endlich Ordnung im Wohnzimmer, da der Inhalt des alten Schranks in Kartons verpackt auch dort steht.
Wie verhält er sich gegenüber dem Möbelhaus? Was hat er bzgl. Rückgabe oder Preisminderung für Rechte? Welche Nachbesserungzeiträume muß der Kunde akzeptieren?
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