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recht.de :: Thema anzeigen - Kleingewerbe, Kleinunternehmer ... was ist was und wofür?
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Kleingewerbe, Kleinunternehmer ... was ist was und wofür?

 
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DJMoe2005
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Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 10:41    Titel: Kleingewerbe, Kleinunternehmer ... was ist was und wofür? Antworten mit Zitat

Hallo an alle.

Mal vorab, wir können uns gern per DU schreiben, habe nichts dagegen.

Zu meiner Person, bin 22 (23 im Juni) und habe seit 1-2 Monaten eine kleine Homepage eröffnet. Ich habe mal die Schnappsidee gehabt, mein Hobby ist Car&Hifi und basteln sehr viel, hab auch einiges an KnowHow. Durch meine Lehre (bin noch Azubi) hab ich die Möglichkeit mit einem CAD Programm zu arbeiten, was natürlich zum Beispiel im erstellen von Lautsprechergehäusen sehr von Vorteil ist.

Nun habe ich halt die Idee gehabt, Anfänger sowas zu machen, Zeichnungen zu erstellen usw. das ganze läuft sehr gut, bin auch schon bissel publik in Foren geworden. Durch meine Arbeit die ich mache, kann ich natürlich nichts an Geld verlangen oder?

Das ist nämlich nun meine Frage, ob ich ein Gewerbe anmelden muss, was es kosten würde und welche Vorteile ich dann hätte.

Habe ghört, eine Anmeldung kostet als Kleingewerbe so 20,- EUR, kann dann meine Leistungen verkaufen, solange ich unter der bestimmten Verdienstgrenze bleibe, muss ich keine Rechnungen schreiben und keine Steuern absetzen sowie Mwst. erheben.

Wer kann mich denn nun aufklären??? Was wäre, wenn ich in 6Monaten ca. 1.000,- EUR verdiene? Geht das überhaupt gut wenn ich später beruflich tätig bin?

Hab ich dann auch eine Art Recht auf Händlerpreise?
Brauch ich ein Kleinunternehmen oder Kleingewerbe?

Danke, wäre SEHR DANKBAR, wenn all meine Fragen beantwortet würden, ahbe vieles im Netz gelesen, aber jeder sagt was anderes.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich verstanden habe, wollen Sie Dienstleistungen anbieten und sind dafür fachlich qualifiziert, also machen die Ausführung selber. Dann sind Sie kein Gewerbetreibender, sondern ein Freiberufler bzw. selbständig tätig. Als Begründung siehe §18(1) Nr. 1 Satz 3 EStG. Ein Verdienst in Höhe von 1000€ im Jahr liegt unter dem Grundfreibetrag nach §32a(1) EStG, ist also steuerfrei. Als Nebenverdienst zu anderen Einkünften sieht das evtl. anders aus. Buchführung sollte man meiner Meinung nach schon machen, um bei Bedarf niedrige Einkünfte nachzuweisen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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DJMoe2005
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Aufklärung soweit

also Buchführung usw. habe ich bis jetzt gemacht, da ich ja gleichzeitig sowieso eine Art Datenbank im Access erstellt habe um alle Informationen zu speichern.

Ja gut, selbstständig mach ich ja alles das ist richtig, für mich stellt sich halt die Frage, da ich meinen Gewinn steigern will, ob ich dann ein Gewerbe Unternehmen oder sonstiges anmelden muss, vor allem ob ich dann Probleme bekomme, wenn ich es Nebenberuflich mache!

Die Frage stellt sich ja, was wär, wenn ich die Ausbildung fertig habe, das ganze nebenher mache und ich mich neu bewerbe, ich weis nicht ob das andere Firmen bei einem Vorstellungsgespräch dann gerne hören! Vor allem falle ich dann in eine andere Steuergruppe wenn ich selbst ein Kleinunternehmen habe oder?

Ich kenn mich mit der Materie leider nicht aus, darum brauch ich ratschläge! Mein Bekannter, STeuerberater, meinte wenn ich nebenher bissel was verdiene, brauche ich das nicht versteuern noch zu melden!

Mir gehts halt darum, wenn ich meine Leistungen anbiete, möchte ich eine Art Rechnung schreiben, damit ich ein Recht hab das Geld zu beantragen oder dergleichen, nicht dass ich abgezockt werde, die ganzen Arbeiten immer um sonst sind.

Soll ich meinen Steuerberater wechseln? Smilie
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier: http://www2.bremen.de/finanzsenator/Kap2/pdf/Existenzgruendung_Kurzinformation.pdf

und hier: http://www.bremen.de/fastmedia/36/ExistenzgruendungBroschuere.pdf

ist was zum Lesen für Existenzgründer eingestellt.

Gruß

der Petz
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