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Verfasst am: 18.05.06, 10:20 Titel: Rücktritt vom Vertrag
Situation. Kd kauft 06.2004 eine Ware reklamiert diese 07.2005 beim Hersteller direkt, er bekommt eine Neue Ware(ungleich Tausch) vom Hersteller. 12.2005 reklamiert er wieder, bekommt wieder einen neues Gerät. jetzt 05.2006 wieder reklamation, jetzt möchte der Kd. vom Vertrag zurücktreten und den kompletten Betrag erstattet haben.
Ist das zulässig?
Ist der Verkäufer zuständig, obwohl der Kd. die reklamationen direkt über den Hersteller direkt abgewickel hat?
Muss der Verkäufer den kompletten Betrag zurückerstatten? Oder kann er eine Minderung auszahlen?
Warum schreien sie hier _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wieso sollte der Haendler ueberhaupt etwas zurueck zahlen? Konnte der Kunde denn beweisen, dass bereits beim Kauf ein Sachmangel vorgelegen hat? Wie denn, wenn er das Originalgeraet schon seit ueber einem Jahr gar nicht mehr hat?
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