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Verfasst am: 18.05.06, 16:04 Titel: Verkäufer reagiert nicht auf Reparaturaufforderung-Garantie
Hallo Ihr,
gesetzten Falls:
Kunde (K) lässt Anfang Mai 2004 von einer Glaserei (Fa) Vorsatzrolladen an 3 Fenstern in der Wohnung einbauen.
Ein 3/4 Jahr später reisst bei dem Doppelfenster zum ersten mal der Mantel der Zugschnur und verkeilt sich, sodass das Rollo nicht mehr hochgezogen werden kann...
Reparatur erfolgt innerhalb weniger Tage...Grund durch Fa festgestellt: Die Feder vom Aufwickler schabt bei der Betätigigung des Rollos an der Schnur, so dass irgendwann der Mantel der Zugschnur reisst.
Fa. sieht Gewährleistungsfall ein.
wiederum ein halbes Jahr später, das gleiche Spiel am gleichen Rolladen.
Fa. tauscht die Zugschnur an diesem Rollo durch eine stabilere aus. Wieder Gewährleistungsreparatur.
Nun das Problem:
Am 23.04.2006 der gleiche Fall bei einem Einzelfenster (Rolladen ist hier nicht so breit und musste dementsprechend auch nie so viel ziehen). Das Rollo geht nun nur noch bis zur Hälfte hochzuziehen.
K ruft am 25.4.06 bei Fa an und meldet den Schaden mit der Bitte um baldige Reparatur.
...Chef von Fa. nicht da...Mitarbeiter will den Fall an Chef weiterleiten, dieser sollte sich bei K am nächsten Tag melden. Anruf erfolgte nicht.
Also ruft K am 27.04. wieder bei Fa an...der Chef ist dran und meint, er weiss bescheid, er würde gern selber vorbeikommen, kann aber noch keinen Termin nennen.
Als am 2.5. immer noch kein Rückruf kam, setzt K ein Schreiben mit nochmaliger Aufforderung zur Reparatur auf (mit Bezug auf die vergangenen 2 Telefonate).
Bis zum heutigen Tag (18.5.) immer noch keine Reaktion.
Frage:
Kann K die Reparatur von einer Fremdfirma (FF) nach eindeutiger Fristsetzung durchführen lassen und die entstandenen Kosten Fa in Rechnung stellen?
Wenn möglich, kann K die FF anweisen, die Rechnung sofort an Fa zu stellen?
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