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Verfasst am: 17.11.04, 07:52 Titel: Punktabzug Mathe bei RS-Fehlern?
Darf man in der Mathe-KA Punkte abziehen (Klasse 5, Gym.), wenn das Kind statt "orthogonal" und "parallel" -> " ortogonal " und "paralel" schrieb? (jeweils 0,5 Pkte. Abzug!)
Gleiches derzeit in der Realschule, Klasse 5: Erdkundetest---> Nordrein-Westfalen und Hanover oder Hanofer...-> deshalb haben Kinder statt einer 2 eine 3 oder statt 3 eine 4 erhalten.
Für Niedersachsen gibt es derzeit noch einen (alten) LRS-Erlass, der derzeit überarbeitet wird.
An der früheren Orientierungsstufe war ein Punktabzug wg. RS-Fehlern im WuK-Test NICHT erlaubt.
BL Niedersachsen - wer schön, wenn das jemand verbindlich wüsste oder eine Quelle zum Nachlesen nennen könnte...
Vielleicht schulintern geregelt? Bevor ich in der Schule nachhake, wäre ich gerne GUT informiert.
Nun ist mir nicht ganz klar, ob der Schüler LRS hat oder nicht. Wenn er LRS hat, denke ich, ein Punktabzug ist nicht möglich. Denn die Rechtschreibfehler sind ja konstitutionell bedingt, unterliegen also nicht der Steuerungsfähigkeit des Schülers.
Im Übrigen ist das eine immer wieder diskutierte Frage, ob wegen Rechtschreibfehlern Punkte abgezogen werden dürfen, wo es auf die Rechtschreibung gar nicht ankommt, also bspw. in Mathe. Ich denke, dass das grundsätzlich möglich ist, zumindest in der Schule, wo es ja um die Vermittlung umfassender Bildung geht. An der Uni sieht das schon ganz anders aus. Ich meine aber, dass ein solcher Punkteabzug dann nicht dazu führen darf, dass eine Arbeit als "mangelhaft" gewertet wird, die ohne die Rechtschreibfehler nicht als mangelhaft zu werten wäre.
Im Übrigen ist das eine immer wieder diskutierte Frage, ob wegen Rechtschreibfehlern Punkte abgezogen werden dürfen, wo es auf die Rechtschreibung gar nicht ankommt, also bspw. in Mathe. Ich denke, dass das grundsätzlich möglich ist, zumindest in der Schule, wo es ja um die Vermittlung umfassender Bildung geht.
Aber wenn ein Schüler ein Gedicht unter die Matheklausur schreibt, oder kritische Bemerkungen zu einer Textaufgabe, bekommt er dafür wohl keine Extrapunkte? Wenn man mit Allgemeinbildung argumentiert, müsste dies nämlich dann auch der Fall sein.
Und die Lösungen müssen sich doch auf die gestellten Aufgaben beziehen. Meines Wissens darf nichts verlangt werden, was nicht explizit gefordert bzw. worauf im Unterricht nicht hingearbeitet wurde.
Auf dem Angabenzettel zu einer Mathematikklausur müsste daher wohl auch vermerkt werden, dass und wie Rechtschreibfehler geahndet werden.
Gerade in Mathematik finde ich das reichlich absurd, ein exzellenter Mathematiker könnte sich durch gehäufte Rechtschreibung-Patzer seine Note um ein paar Grade verschlechtern. In Geographie, etwa wenn Orte oder Ländernamen bis zur Unkenntlichkeit falschgeschrieben werden, kann ich das ja noch verstehen, aber dort wo die Rechtschreibung wirklich absolut keine Rolle für das Verständnis und Lösen der Aufgaben spielt, ist das schon reichlich seltsam.
Die Schule, und speziell das Gymnasium, hat aber den Anspruch, den Schüler mit einer Umfassenden Bildung zu entlassen.
Dazu gehören nunmal einerseits die fachlichen Fähigkeiten, die in Fächern wie Mathematik, Chemie, Biologie oder sonstwo gelehrt werden und andererseits auch die aus dem Fach Deutsch.
Der Schüler soll eben nicht nur in der Lage sein, Aufgaben zu lösen, sondern sich auch korrekt auszudrücken. Wichtig ist das in Mathematik vielleicht weniger, aber in den anderen Naturwissenschaften kann es durchaus vorkommen, dass längere Texte geschrieben werden müssen und da ist es nunmal von Vorteil(der sich dann in der Endnote auswirkt), sich sachlich, fachlich korrekt und eben möglichst fehlerfrei ausdrücken zu können. Gerade was Fachbegriffe angeht, ist das besonders wichtig.
Was die Grundlage dessen betrifft ist die genaue Regelung natürlich Ländersache. Es ist Lehrern(in Hessen auf jeden Fall, ich denke in den anderen Ländern auch) erlaub innerhalb eines gewissen Ermessensspielraumes Rechtschreibfehler in allen Fächern zu ahnden. Das ganze wird(in Hessen) strenger, wenn die Schüler in die Oberstufe kommen, wo es zur Pflicht wird, in jeder Klausur(egal ob Deutsch, Biologie, Kunst oder Fremdsprache etc.) die Wörter zu zählen. Anschließend wird ein Fehlerindex errechnet, der je nach Fach zu unterschiedlichen Notenpunktabzügen(max. 4) führt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Bei Arbeiten wird Fachwissen abgefragt, nicht die Rechtschreibung. Außerdem konzentriert man sich auf die Aufgabe und hat aufgrund des oft knappen Zeitrahmens keine Zeit noch nach Rechtschreibfehlern zu suchen.
Noten geben den Stand des Wissens gemessen am Lehrplan unter Berücksichtigung des Unterrichtsfachs wider.
Wenn in einem Zeugnis bei allen Fächern eine eine 2 statt einer 1 steht, sagt das dem Leser, dass der Schüler nur Durchschnitt leistet. In Wahrheit begründet sich dies nur durch schlechte Rechtschreibung. Wo bleibt dann noch die objektive Darstellung der Leistung des Schülers?
Sinnvoller wäre es bei Ausarbeitungen in Geschichte, ... eine zusätzl. Note in Deutsch zu verteilen.
Hallo,
Noten geben den Stand des Wissens gemessen am Lehrplan unter Berücksichtigung des Unterrichtsfachs wider.
Und eben "leider" auch unter Berücksichtigung aller weitern geltenden Regelungen.
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Sinnvoller wäre es bei Ausarbeitungen in Geschichte, ... eine zusätzl. Note in Deutsch zu verteilen.
mfg
Klaus
Dann bleibt eben das Probelm, wo du die Trennlinie zwischen rechtschreibrelevanten und -irrelevanten Fächern ziehen willst. In meinen Bio-Klausuren(LK) schreib ich zum Beispiel bedeutend mehr als zum Beispiel in Geschichte, Religion oder Politik und Wirtschaft.
Letztlich geht es in allen Fächern darum, mehr oder weniger komplexe Zusammenhänge darzustellen. Und dies funktioniert meiner Meinung nach nur angemessen, wenn man das Ganze lesen kann, ohne, dass es einen vor Fehlern schüttelt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wobei ich mir Gedanken darüber mache, dass z.B. ein Mathematiklehrer durchaus nicht immer in der Lage sein wird, RS-Fehler als solche zu erkennen.
Wohl nicht speziell in diesem recht einfachen Fall, aber bei "Begründungen" -"Erklärungen" usw. bin ich mir sicher, dass unsere Naturwissenschaftler oftmals überfordert wären.
Deshalb gibt es ja(zumindest in Hessen) in Unter- und Mittelstufe diesen Ermessensspielraum des Lehrers. Er ändert die Note also nur, wenn das Gesamtbild der Arbeit durch die Rechtschreibfehler deutlich Schaden nimmt.
Außerdem sollte jeder Lehrer in der Lage sein, offensichtliche Fehler zu finden. Bei Fehlern über die man sich sogar mit seinem Deutschlehrer streiten müsste, ist der Naturwissenschaftler natürlich auch überfragt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Dann bleibt eben das Probelm, wo du die Trennlinie zwischen rechtschreibrelevanten und -irrelevanten Fächern ziehen willst. In meinen Bio-Klausuren(LK) schreib ich zum Beispiel bedeutend mehr als zum Beispiel in Geschichte, Religion oder Politik und Wirtschaft.
Genau deswegen habe ich drei Punkte gemacht. Rechtschreibungsnoten sollen verteilt werden können, wenn in der Arbeit eine Mindestzahl von Wörtern geschrieben werden.
Oder noch besser. Wir schaffen die Aufteilung der Noten nach Fächern ab und geben nur noch Noten die alle zusammengefasst werden.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.11.04, 19:59 Titel:
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Wenn in einem Zeugnis bei allen Fächern eine eine 2 statt einer 1 steht, sagt das dem Leser, dass der Schüler nur Durchschnitt leistet.
Sie haben aber schon eine ziemlich schlechte Meinung von der Note "gut".
Nicht einmal in meinem Abiturjahrgang, in dem 19 Schüler/innen mit einer 1,x abgeschlossen haben, war 2,0 eine "durchschnittliche" Leistung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 23.11.04, 20:13 Titel: Re: Punktabzug Mathe bei RS-Fehlern?
cecilia hat folgendes geschrieben::
Darf man in der Mathe-KA Punkte abziehen (Klasse 5, Gym.), wenn das Kind statt "orthogonal" und "parallel" -> " ortogonal " und "paralel" schrieb? (jeweils 0,5 Pkte. Abzug!)
LG cecilia
Hier liegt kein "Rechtschreibfehler" per se vor. Vielmehr handelt es sich gleichzeitig um Fachbegriffe, deren richtige Schreibung der Mathematiklehrer durchaus berücksichtigen darf, sie sind Teil seines Lehrgebietes.
Eben weil das Fachbegriffe sind, die nicht dem deutschen Grundwortschatz angehören, sondern aus dem Griechischen übernommen wurden, kann man von einem Elfjährigen nicht verlangen, dass er diese ohne weiters richtig schreibt. Es sei denn, der Lehrer hätte die Orthographie solcher Begriffe mit ihnen im Unterricht gepaukt und z.B. derartige Fehler stets bei den Hausaufgaben ausgebessert und die SchülerInnen darauf hingewiesen, dass dies auch die Schularbeitsnote verschlechtern kann.
Würde das der Lehrer meines Kindes im Unterricht machen, würde ich ihn allerdings in der Sprechstunde aufsuchen und ihn bitten, die wertvolle Unterrichtszeit nicht für solche sinnlosen Fleißaufgaben zu verschwenden, die mit Mathematik aber auch nicht das Geringste zu tun haben.
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