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Fahren ohne versicherungsschutz
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Markus1975
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 19:56    Titel: Fahren ohne versicherungsschutz Antworten mit Zitat

Hallo wir haben einen wohnwagen gekauft. Für 3.500 Euro als BJ 98 später stellte sich heraus das der Wohnwagen erstzulassung 98 war und bj 88 wir waren vor gericht und haben gewonnen .

Aber damals haben wir den Wonwagen ohne kennzeichen zu uns nach hause gezogen das sind ca 20 km alles ging gut . nun haben die vorbesitzer uns angezeigt auf der polizei wie der wohnwagen von A nach B gekommen ist haben wir nichts dazu gesagt. Nun gibt es aber eine Gerichtsverhandlung, und die Verkäuferin sagte wir sind gefahren sie war alleine wir zu 2 aber in der anklgeschrieft steht es so drinne wie das der staatsanwalt schon davon aus geht das es auch so war... wer ist den da nun beweispflichtig , ich meine wir könnten ja auch sagen es stimmt nicht und si hat uns den wohnwagen noch zu unserem haus gestellt dann stehen doch 2 aussagen gegen 1 oder was meint ihr besten dank
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marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie Die Aussagen sollten aber auch der Wahrheit entsprechen.
Und Aussage ./. Aussage ist immer so eine Sache. Ist auch alles eine Frage der Glaubwürdigkeit.

Aber wenn bereits eine Verhandlung wegen des Wohnwagens stattfand, und die Gegenseite verloren hat, liegt nahe, dass eine hohe belastungstendenz vorausgeht. Und der Richter der Zeugin evtl. weniger glaubt.

In der Beweislast ist Grundsätzlich der Staatsanwalt. Er muss Ihre Schuld beweisen, nicht Sie Ihre Unschuld!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 21:00    Titel: Re: Fahren ohne versicherungsschutz Antworten mit Zitat

Markus1975 hat folgendes geschrieben::
ich meine wir könnten ja auch sagen es stimmt nicht und si hat uns den wohnwagen noch zu unserem haus gestellt


Grundsätzlich empfehlen sich solche "ausgeklügelten" Falschaussagen überhaupt nicht!
Erfahrungsgemäß widerspricht man sich dann schon mal bei zwei Aussagen ("Mit was für einem Auto wurde der denn vom VK gezogen? Saßen Sie mit drin? Wer saß wo? Welche Strecke wurde genommen?" etc. - sowas würde ich als StA jedenfalls fragen...) - und dann hat man den Prozeß auch schon verloren.
Ich denke nicht, daß bei einigermaßen glaubhaftem Bestreiten ein Gericht aufgrund einer nach außen eindeutig als Racheanzeige erscheinenden Aussage eine Verurteilung aussprechen wird. Wundert mich ehrlich gesagt, daß es überhaupt zu einer Anklage kommt. Vielleicht kennt die StA die Vorgeschichte gar nicht? Würde ich mal das Zivilurteil hinschicken. Winken
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber damals haben wir den Wonwagen ohne kennzeichen zu uns nach hause gezogen das sind ca 20 km alles ging gut .

Na ja, ich würde fast meinen, einen neu gekauften Wohnwagen 20 km nach Hause zu ziehen, sieht eher wie eine lässliche Sünde aus, wenn das Zugfahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist.

In dem Fall würde ich einfach mal abwarten - wer weiß, was sie so alles zu Protokoll gegeben hat. Vielleicht seid Ihr ihrer Meinung nach ja mit dem Dingen erst mal zwecks Frauenkauf für das nächstgelegene Bordell in die Tschechei gefahren - und das, welch Verbrechen, ohne Kennzeichen!
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 00:18    Titel: Re: Fahren ohne versicherungsschutz Antworten mit Zitat

Markus1975 hat folgendes geschrieben::
Nun gibt es aber eine Gerichtsverhandlung...

Nachdem ihr auf den Bußgeldbescheid nicht reagiert habt...

Fahren ohne Zulassung ist eine läppische Verkehrsordnungswidrigkeit, kostet 50 Oyro und 3 Punkte.
Aber Hut ab vor der (fast) kriminellen Energie, sich Tipps für die Manipulation eines Gerichtsverfahrens einzuholen. Mögen eure Hoffnungen in Erfüllung gehen...

Oder noch besser: meine. Sehr böse
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marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Fahren ohne Versicherungsschutz ist lediglich ne OWi? Dürfte doch an einen Betrug grenzen...
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

marcdsl hat folgendes geschrieben::
Fahren ohne Versicherungsschutz ist lediglich ne OWi?

Nein, fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach §6 PflVG.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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marcdsl
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Drum. Hätte mich schwer gewundert, wenn es nur wie oben beschrieben eine OWi wäre.
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::
marcdsl hat folgendes geschrieben::
Fahren ohne Versicherungsschutz ist lediglich ne OWi?

Nein, fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach §6 PflVG.

Stimmt, da hab ich glatt Versicherungsschutz mit Zulassung verwexelt. Geschockt

Und ihr habt prima aufgepasst. Winken
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Markus1975
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 21:52    Titel: betrug Antworten mit Zitat

ja es geht um versicherungsbetrug steuerhinterziehung bzw so wollen sie mir uns es darlegen also was meint ihr sie war alleine wir zu 2 und der staatsanwalt muss uns das erst beweißen oder???
Wie sollen wir uns verhalten????
ich verdiene mein geld mit dem führerschein bitte um antwort
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Beantworten Sie doch mal meine Frage von oben: weiß der Staatsanwalt überhaupt von dem vorangegangenen Zivilstreit?

Natürlich kann man als Angeklagter lügen, daß sich die Balken biegen, aber was sollte man da sinnvollerweise schon aussagen? Daß der Wohnwagen magischerweise an seinen Zielort geflogen ist? Daß sich da ein komplexerer Sachverhalt (Anlieferung durch VK) abgespielt hat, der bei Aussagen mehrerer Zeugen garantiert als Lügengeschichte auffliegt? Daß man sich nicht mehr erinnert, wie man ein solches Gefährt bewegt hat? Daß man sehr wohl Nummernschilder hatte, was durch eine Anfrage bei der Zulassungsstelle schon falsifiziert werden kann? Mit den Augen rollen
_________________
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Da stellt sich noch die Frage, wer den Wohnwagen überhaupt gezogen hat? Ich sage nur Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht. Hat jemand die Fahrt beobachtet?

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rote Nummern gibts doch auch noch!

Solche kann man ja benutzt haben.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

marcdsl hat folgendes geschrieben::
Rote Nummern gibts doch auch noch!

Solche kann man ja benutzt haben.


Dann muesste man aber nachweisen koennen, dass man sie benutzt hat, immerhin muss in den Dokumenten zur roten Nummer festgehalten werden, welches Fahrzeug damit bewegt wurde.
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marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Muss man dann in diesem Fall seine Unschuld beweisen?

Und nicht die Staatsanwaltschaft die Schuld?
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